Schulstraße
Mit der 33. StVO-Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung wurde mit der „Schulstraße“ ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Die Regelungen für die Schulstraße wurden damit vereinheitlicht. Seit Juli 2024 liegt die Verordnung von Schulstraßen im Kompetenzbereich der Gemeinden.
Was ist eine Schulstraße?
Das Prinzip einer Schulstraße hat sich bereits in vielen Bundesländern wie Wien, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg bewährt. Die Schulstraße hat das Ziel, den Verkehrsandrang zu Schulbeginn und Schulschluss zu reduzieren. Sie soll Eltern und Kinder dazu ermutigen, zumindest eine Teilstrecke des Schulweges klimafreundlich mobil zurückzulegen. Mit der Schulstraße gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem Straßenabschnitt. Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.


Die neue Schulstraße in der StVO
In der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird nun festgelegt, welche Regelungen für eine Schulstraße gelten. Begleitend wird ein neues, einheitliches Straßenschild eingeführt, das Schulstraßen künftig deutlich kennzeichnet.
- In einer Schulstraße darf die Fahrbahn begangen werden.
- Das Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
- Kraftfahrzeuge dürfen in bestimmten Ausnahmen zu- und abfahren und müssen dabei auch Schrittgeschwindigkeit einhalten (zum Beispiel können Einsatzfahrzeuge oder Anrainer:innen als Ausnahme definiert werden).
- Zusätzlich kann die Straße oder der Straßenabschnitt mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Pollern, Schranken, Sperrgürteln oder Zäunen.
- Mit einem Zusatzschild kann definiert werden zu welchen Zeiten die Schulstraße gilt.
Gesetzestext der StVO, § 76d Schulstraße (anklicken, um aufzuklappen)
- „(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden, zu Schulstraßen erklären. Bei der Verordnung ist insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen.
- (2) In Schulstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon ist der Fahrradverkehr. Krankentransporte, Schülertransporte gemäß § 106 Abs. 10 KFG, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs, von Abschleppdiensten, der Pannenhilfe und Anrainer sind zum Zwecke des Zu- und Abfahrens ausgenommen. Die Behörde kann weitere Ausnahmen für Anrainerverkehre festlegen. Die Anbringung mechanischer Sperren durch von der Behörde ermächtigte Personen ist zulässig, sofern der erlaubte Fahrzeugverkehr dadurch nicht am Befahren gehindert wird. Den ermächtigten Personen ist von der Behörde eine Bestätigung über den Umfang der Ermächtigung auszustellen.
- (3) In Schulstraßen ist das Gehen auf der Fahrbahn gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig behindert werden.
- (4) Die Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- (5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Schulstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 26a und 29) anzubringen sind.“
Was bringt eine Schulstraße?
Eine Schulstraße trägt dazu bei, das PKW-Verkehrsaufkommen vor Schulen und die Anzahl der Elterntaxis zu reduzieren, wie eine Evaluierung in Wien zeigt. Das bewirkt für das direkte Umfeld der Schule eine Entlastung, erhöhte Verkehrssicherheit und bessere Luftqualität. Kommen Kinder aktiv mobil zu Schule, zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller, anstatt mit dem Auto gefahren zu werden, tut das gut: Die Kinder bewegen sich und lernen, sich im Verkehrsraum zu orientieren. Das wirkt sich positiv auf ihre Gesundheit und Entwicklung aus.
Bis Sommer 2022 wurde die Schulstraße durch Fahrverbote mit zeitlicher Begrenzung auf einer Zusatztafel gelöst. Die Fahrverbote mussten für jede Schule von der zuständigen Behörde eigens entwickelt werden. Durch die Novelle der StVO soll die Einführung einer Schulstraße deutlich erleichtert werden.
In 5 Schritten zur Schulstraße
1. Vorbereitung
- Schulstraße vorschlagen: Die Einrichtung einer Schulstaße ist abhängig vom Engagement der Gemeinde und der Bürger:innen. Die Anregung, eine Schulstraße einzuführen, kann von unterschiedlichsten Akteur:innen in die Gemeindepolitik getragen werden.
- Die Einbeziehung und Akzeptanz seitens der Schulleitung und Elternvertretung ist wichtig.
- Einigung über den entsprechenden Bereich und die Uhrzeiten, zu welchen das Fahrverbot gilt.
- Dann braucht es einen Beschluss der Gemeindepolitik im zuständigen Gremium.
2. Prüfung der Schulstraße
- Vorbesprechung mit dem Sachverständigendienst
- Ermittlungsverfahren durch die Behörde
- Verkehrsverhandlung
3. Umsetzung der Schulstraße
- Rechtskräftige Verordnung der Schulstraße nach § 76d der StVO
- festlegen, zu welchen Uhrzeiten das Fahrverbot gilt (und mittels Zusatzschild kommunizieren)
- entsprechende Beschilderung und deutliche Kennzeichnung am Anfang und am Ende der Schulstraße (StVO § 53 Abs. 1 Z 26a und 29)
- Die konkrete Gestaltung einer Schulstraße überlegen: Es braucht dafür ev. eine mechanische Absperrung, die auch mobil sein kann – z.B. ein Absperrgitter, eine Sitzbank oder mobile Pflanztröge. Der erlaubte Fahrzeugverkehr muss die Schulstraße noch befahren können.
- Information der Anrainer:innen und Eltern, Kommunikation über die Gemeindezeitung und ev. Regionalpresse
- Feierliche Eröffnung der Schulstraße
5. Überwachen und evaluieren
Ein kontinuierliches Monitoring und eine Evaluierung sind wichtig, um den Erfolg der Maßnahme eruieren zu können, um rechtzeitig auf besondere Gegebenheiten zu reagieren und um wichtige Argumente für zukünftige verkehrliche Maßnahmen zu erhalten. Dies umfasst beispielsweise eine Vorher-nachher-Untersuchung.
- Verkehrskontrollen nach der Einführung sind wichtig, um sicherzustellen, dass die neuen Verkehrsregeln eingehalten werden. Vorher-nachher-Erhebungen (z.B. Kfz/h, RF/h, Unfallzahlen oder V85) geben Aufschluss über den Erfolg der neuen Maßnahme.
- Verkehrsteilnehmer:innen sollte eine „Schonfrist“ eingeräumt werden, in der ein Fehlverhalten nur verwarnt wird.
Für weitere Tipps siehe klimaaktiv Leitfaden Schulstraße
(für angemeldete Benutzer:innen)
Eltern-Taxis in Amerika
Wo käme man hin, wenn alle ihre Kinder mit dem Auto in die Schule bringen würden:
Selbstständig zur Schule
Eltern wollen das Beste für ihr Kind:
Webinar zu Schulstraßen
Schulwegpläne – Sicher zur Schule
Ein weiteres Angebot für den Schulweg stellen die Schulwegpläne der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) dar. Diese bieten für den Weg zu zahlreichen Schulen in ganz Österreich konkrete Hilfestellungen und Anleitungen für Eltern und Kinder. Die handlichen Schulwegpläne können bequem auf www.schulwegplan.at heruntergeladen werden. Die Stadt Wien bietet ihre Schulwegpläne auf einer eigenen Website an.
Quelle: klimaaktiv mobil
Mobichecks für Kindergärten und Schulen
Kindergärten und Schulen, die das Mobilitätsverhalten der Kinder und Jugendlichen beleuchten wollen, können sich für das Jahr 2023 für einen kostenlosen Mobicheck vormerken lassen. Details dazu sind hier auf der Webseite des Klimabündnis OÖ zu finden.
Kontakt
Klimabündnis Oberösterreich
Südtirolerstraße 28
4020 Linz
Tel.: 0732-772652
fahrradberatung@klimabuendnis.at
Meine Services
Erhalte Zugriff auf alle Services.
Du hast bereits einen Account?
Jetzt anmelden