Beitrag vom 13. März 2024
Jobräder für Mitarbeiter:innen
Unternehmen können Mitarbeiter:innen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung stellen. Mit dem Fahrrad oder E-Bike können die Nutzer:innen sowohl dienstliche als auch private Strecken zurückgelegt werden. Der Betrieb kann dafür attraktive Förderungen in Anspruch nehmen, die Mitarbeiter:innen profitieren von einem kostengünstigen Fahrrad.
Jobrad statt Dienstauto: viele Vorteile
Jobräder bringen viele Vorteile. Betriebe tragen mit Jobrädern wesentlich zur Gesundheitsförderung und zum Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter:innen bei, ein möglicher Parkplatzdruck am Betriebsstandort wird reduziert. Jobräder haben auch ökonomische Vorteile. Schafft der Betrieb Fahrräder für Mitarbeiter:innen an bleiben diese sachbezugsfrei. Förderungen können in Anspruch genommen werden, außerdem kann der Betrieb den Vorsteuerabzug geltend machen. Die Mitarbeiter:innen zahlen eine monatliche „Nutzungsgebühr“ über den Restbetrag oder der Betrieb stellt das Fahrrad kostenlos zur Verfügung. Die Anschaffung und Abwicklung von Jobrädern kann ganz individuell gestaltet werden.

So geht’s: Der Weg zum Jobrad in 8 Schritten
- Abfrage bei den Mitarbeiter:innen, ob Interesse an Jobrädern besteht
- Unternehmen stimmt sich mit einem lokalen Radhändler oder einem Leasinganbieter ab
- Information der Belegschaft über die Abwicklung der Aktion
- Mitarbeiter:innen suchen sich ihr persönliches Wunschrad beim Jobrad-Partnerbetrieb aus
- Unternehmen kauft oder least die Fahrräder
- Förderungen können mit den passenden Rechnungen eingereicht werden
- Mitarbeiter:innen zahlen für die private Nutzung des Jobrads eine monatliche Nutzungsgebühr an das Unternehmen; wird das Fahrrad vom Betrieb kostenlos zur Verfügung gestellt müssen die Dienstfahrten in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden (mind. 10 % der Nutzung)
- Nach der wertmäßigen Abschreibung des Fahrrads (z.B. vier Jahre) können die Mitarbeiter:innen das Fahrrad vom Unternehmen um einen symbolischen Euro erwerben
Finanzierungs-Modelle
Die Kosten für die Bereitstellung des Jobrads kann der Betrieb ganz oder teilweise über folgende Modelle abdecken:
A) Monatlicher Privatnutzungsbeitrag
Mitarbeiter:innen zahlen für die private Nutzung des Jobrads einen monatlichen Nutzungsbeitrag. Dieser wird für eine bestimmte Laufzeit, z.B. für 48 Monate, vereinbart und vom Nettolohn abgezogen. Nach der letzten Ratenzahlung kann das wertmäßig abgeschriebene Fahrrad um einen symbolischen Beitrag erworben werden.
Die betriebliche Anschaffung ist von der Mehrwertssteuer befreit. Wird allerdings ein Nutzungsbeitrag für die Privatnutzung eingehoben muss auf den Beitrag Umsatzsteuer aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt werden.
B) Gehaltsumwandlung
Mit diesem Modell verzichten die Nutzer:innen eines Jobrades auf einen Teil ihres monatlichen Gehalts. Der Restbetrag des Fahrrads (Anschaffungskosten – Förderungen – betrieblicher Zuschuss) wird vom Brutto-Lohn auf z.B. 48 Monate umgelegt abgezogen.
Dieses Modell hat steuerliche Vorteile. Mit dem niedrigeren Bruttolohn muss weniger Lohnsteuer bezahlt werden und eine private Nutzung des Jobrads muss nicht als „Sachbezug“ versteuert werden. Auch die Abfuhr der Umsatzsteuer entfällt da bei einem Gehaltsverzicht keine Einnahme aus einer Fahrzeugvermietung vorliegt. Achtung: Sozialversicherungsbeiträge müssen auf den Bruttolohn vor Gehaltsumwandlung abgeführt werden.
Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich wenn der Bruttolohn nach Gehaltsverzicht unter dem Kollektivvertrag liegen würde.
Info für Gemeinden: Eine Gehaltsumwandlung ist seit Oktober 2024 auch für Gemeindebedienstete möglich. Weitere Informationen
C) Betrieb übernimmt Kosten
Der Betrieb kann den Mitarbeitenden die Fahrräder auch kostenlos zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist ein Nachweis für eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung (durch Dienstfahrten) zu führen.
Förderungen (Weiterführende Links)
- Infos zur Förderungen in unserer Infothek
- Bundesförderung (ab 5 E-Bikes)
- Stadt Linz (für Betriebe in Linz)

Häufig gestellte Fragen
Können die Mitarbeiter:innen jedes Fahrrad als Jobrad wählen?
Grundsätzlich ja. Wir empfehlen aber, nur straßentaugliche Jobräder (d.h. mit Schutzblech, Lichtanlage etc.) anzubieten, damit der Arbeitsweg und Dienstwege mit dem Jobrad gefahren werden können.
Können die Räder nur von bestimmten, zertifizierten Händlern gekauft werden?
Nein, grundsätzlich ist es egal, bei wem die (Dienst)Fahrräder gekauft werden.
Wie hoch kann die monatliche Nutzungsgebühr angesetzt werden?
Die Nutzungsgebühr darf die Abschreibungskosten nicht übersteigen. Eine Möglichkeit ist eine monatliche Nutzungsgebühr von 1% des Bruttokaufpreises. Dabei teilen sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in die Kosten des Dienstfahrrads ungefähr je zur Hälfte auf.
Wie/Wo werden die Rahmenbedingungen zum JobRad-Modell im Betrieb festgehalten?
Die Rahmenbedingungen des Jobrad-Modells werden zwischen dem Betrieb und den Mitarbeiter:innen vertraglich festgehalten.
Ist das JobRad-Modell auch für Gemeinden umsetzbar?
Ja, Gemeinden als Arbeitgeberinnen können für ihre Mitarbeiter:innen auch das Jobrad-Modell einführen, seit Oktober 2024 ist das Jobrad-Modell in Oberösterreich auch im Dienstrecht verankert, wobei auch Landeslehrkräfte eingeschlossen sind. Die Entscheidung zur Einführung ist jedoch dem Dienstgeber überlassen.
Kontakt

Eliza Brunmayr
Leitung Online-Redaktion. FahrRad Beratung für Gemeinden, Radvernetzungstreffen, Follow-ups, Rücksicht durch Abstand, Radmodellregion Wels Umland, Radheldinnen
E‑Mail: eliza.brunmayr@klimabuendnis.at
Telefon: 0732/77 26 52-21
Handy: 0660/7238704