Beitrag vom 22. November 2024
Rücksicht durch Abstand in Attnang-Puchheim
Kfz-Lenker:innen müssen beim Überholen von Radfahrenden einen gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts einhalten. Mit der Verkehrssicherheitsaktion „Rücksicht durch Abstand“ informiert die Gemeinde Attnang-Puchheim gemeinsam mit der FahrRad Beratung OÖ zu einem sicheren und respektvollen Überholabstand.
Am 21.11. wurden auf der Puchheimer Straße die Seitenabstände beim Überholen von Radfahrenden gemessen. Insgesamt wurden 78 Messungen durchgeführt. Davon hielten 48 Fahrzeuge den vorgeschriebenen Abstand ein, während 32 Fahrzeuge diesen nicht beachteten – das entspricht 59 % respektvollem und 41 % nicht ausreichendem Abstand. Dieses Ergebnis zeigt, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, um die Sicherheit von Radfahrenden zu gewährleisten. Jeder nicht eingehaltene Abstand stellt ein unnötiges Risiko dar und gefährdet Radfahrer:innen.
So überholen Sie rücksichtsvoll, sicher und gesetzeskonform:
- Halten Sie im Ortsgebiet mindestens 1,5m Abstand: Das entspricht etwa einer Autobreite.
- Außerhalb des Ortsgebiets gilt ein Abstand von 2 m: Wechseln Sie dafür komplett auf die andere Fahrspur.
- Warten Sie Gegenverkehr ab, erst dann können Sie Radfahrer:innen überholen.
- Bei einer Geschwindigkeit unter 30 km/h dürfen Sie die 1,5 m unterschreiten. Halten Sie dennoch stets genügend Abstand ein.
Ziel dieser Aktion ist es, mehr Bewusstsein und Rücksicht für dieses wichtige Thema bei allen Verkehrsteilnehmer:innen zu schaffen.