4 Personen und 2 Polizisten posieren mit Fahrrad, Polizei-Motorräder und einem Plakat mit der Aufschrift „Rücksicht durch Abstand – mind. 1,5m

Beitrag vom 7. Juli 2022

Überholabstände auch in Eggelsberg gemessen

Die StVO Novelle, die u.a. einen Mindest-Seitenabstand definiert, wurde am 6. Juli 2022 beschlossen. Am Tag davor fand noch eine Seitenabstandmessung in Eggelsberg statt, bei der eine Empfehlung ausgesprochen wurde. Ab 1. Oktober basiert der Mindestüberholabstand laut StVO auf rechtlicher Grundlage.

Am 5. Juli 2022 hieß es auf der Oberinnviertler Landesstraße im Ortsteil Gundertshausen in der Marktgemeinde Eggeslberg „Rücksicht durch Abstand“. Gemeinsam mit der Polizei und der Marktgemeinde wurden 100 Messungen des Überholabstandes durchgeführt. Ungefähr jede:r vierte Autofahrer:in hielt den Mindestabstand von 1,5 m leider nicht ein. Der geringste Überholabstand lag bei den Messungen in Eggelsberg bei 0,92 cm.

Gemessen wurde mit einem montierten Abstandsmessgerät am Fahrradlenker. Die Sportpädagogin Rosemarie Wimmer befuhr die Messstrecke mit dem Fahrrad und übermittelte die Werte per Funk. Die meisten der angehaltenen Lenker:innen bedankten sich, dass sie auf den zu geringen Abstand aufmerksam gemacht wurden. Kaum jemand konnte den eigenen Überholabstand richtig einschätzen. Ziel der Aktion ist es, mehr Bewusstsein für dieses wichtige Thema bei allen Verkehrsteilnehmer:innen zu schaffen.

Personen am Foto (v. l. n. r.): Lisa Hubmer (Klimabündnis OÖ), Bürgermeister Josef Maislinger, Radfahrbeauftragter Johann Scharinger und Rosemarie Wimmer mit den Vertretern der Polizei

Herzlichen Dank für die Unterstützung an alle Beteiligte!