Beitrag vom 21. Mai 2026

Grundsatzbeschluss Radverkehr

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Scharnstein hat einstimmig einem „Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs und Ernennung von Fahrradbeauftragten“ zugestimmt!

Der am 26.2.2026 verabschiedete Grundsatzbeschluss besagt, dass sich die Marktgemeinde Scharnstein zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilitätsentwicklung bekennt. Angesichts der Herausforderungen der Klimakrise, der endlichen fossilen Ressourcen sowie des zunehmenden Flächenverbrauchs ist die Förderung aktiver Mobilitätsformen – insbesondere des Radverkehrs – ein wesentlicher Beitrag zur gesunden, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Gemeindeentwicklung. Radfahren stärkt zudem die individuelle Gesundheit, steigert die Lebensqualität im öffentlichen Raum und macht kurze Wege flexibel, kostengünstig und umweltfreundlich nutzbar.

Der Gemeinderat setzt sich daher zum Ziel, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr in der Gemeinde langfristig zu verbessern und das Bewusstsein für die Vorteile des Radfahrens in breiten Bevölkerungsschichten zu stärken.
Mit Annahme dieses Grundsatzbeschlusses verpflichtete sich die Marktgemeinde Scharnstein zur aktiven und nachhaltigen Förderung des Radverkehrs und schafft die Grundlage für eine zukunftsorientierte Mobilitätskultur zugunsten von Gesundheit, Umwelt, Lebensqualität und Klimaschutz.