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Förderungen

Hier findest du eine Liste mit Links zu Förderungen von Fahrradprojekten.

E-Fahrräder / (E-)Transporträder / (E-) Falträder / Jobräder

Förderung für Elektro-Fahrräder (Jobräder), (Elektro-)Transporträder und (Elektro-)Falträder, klimaaktiv mobil (Bundesförderung)

Förderbedingungen: Fahrzeughandel gewährt 150 Euro E-Mobilitätsbonus bei E-Fahrrädern / E-Transporträdern / (E)-Falträdern sowie ein großes Fahrradservice bei E-Transporträdern, Voraussetzung für die Förderung von (E-)Falträdern ist der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Fördersatz: 400 € pro Rad bei E-Fahrrädern (ab 5 Stück, gilt für Vereine, Betriebe und Gemeinden), 1.000 € bei (E-)Transporträdern, 600 € bei (E-)Falträdern
Details siehe hier

E-Fahrräder / Jobräder: Betriebe können Mitarbeiter:innen ein „Dienstfahrrad“ zur Verfügung stellen, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die Mitarbeiter:in, das Fahrrad nach Möglichkeit regelmäßig auch für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen. Förderungsmittel werden von klimaaktiv mobil für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Achtung: Eine Gehaltsumwandlung ist für Gemeindebedienstete derzeit nicht möglich. Genauere Infos zu den Jobrädern hier.

(E-)Falträder: Mit März 2023 gibt es erstmals eine Fördermöglichkeit für (E-)Falträder in Höhe von max. 600 Euro. (vorausgesetzt der Sportfachhandel gewährt 150 € E-Mobilitätsbonus). Gefaltet dürfen die Klappräder nicht größer als 110 x 80 x 40 Zentimeter sein. Voraussetzung für Privatpersonen ist der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel.

(E-)Transporträder: Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb wird mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt und erhöht sich damit um 100 Euro im Vergleich zum Jahr 2022. Davon werden 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel gedeckt. Hier inkludiert ist zudem ein großes Fahrradservice des Sportfachhandels.

Förderung Dienstfahrräder von der Stadt Linz

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten bzw. max. 500 Euro

Details siehe Förderleitfaden

→ Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).

Förderung Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit / ohne Elektroantrieb, Stadt Linz

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten (max. 800 € für Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenanhänger für Fahrräder, 150 € für Fahrradanhänger)

Details siehe Förderleitfaden

→ Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG), Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG) und Fahrradanhängern. 

Radabstellanlagen

Förderung Nachrüsten Fahrradparken, klimaaktiv mobil (Bundesförderung)

Förderungssatz: 30% der föderfähigen Kosten = max. 400 € pro Abstellplatz / max. 700 € pro Abstellplatz mit einem E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung
Einreichungen bis 29.02.2024 möglich

Details siehe hier

→ Klimaaktiv mobil fördert Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.

Förderung Radabstellanlagen, Land Oberösterreich

Förderungssatz: bis zu 75 % der Anschaffungskosten

Details siehe hier

→ Das Land OÖ fördert das Aufstellen von Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen. Gefördert werden Gemeinden und Landesdienststellen.

E-Ladeinfrastruktur

Förderung E-Ladeinfrastruktur / E-Ladestellen, klimaaktiv mobil (Bundesförderung)

Förderungssatz: 20 % der förderfähigen Kosten
Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2024, möglich

Details siehe Förderleitfaden

→ Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallbox) für den betrieblichen Einsatz.

Radinfrastruktur wie z.B. Radwege

Radwege entlang von Landesstraßen in OÖ

– Kostenteilung zwischen Gemeinde und Land lt. § 22 Oö. Straßengesetz
– Herstellung (Planung, Bau) und Grunderwerb 50 % : 50 %
– Landesanteil meist durch Arbeitsteilung der Straßenmeisterei
– Radhauptrouten: 60 % Land OÖ, Gemeinde 40 %

Kontakt: Abt. Straßenneubau und -erhaltung, Land OÖ

Radwege entlang von Gemeindestraßen in OÖ

– Landesförderung aus dem „Radwegetopf“ möglich
– 11 % bis 44 % des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten. Fördersatz = Landeszuschuss gemäß „Gemeindefinanzierung Neu“ (jährl. Berechnung).
– bei Radwegen am OÖ. Radwanderroutennetz (R1 – R31) bis zu 50 % Förderung möglich
– kein gesetzlicher Anspruch, Ermessensausgabe
– nicht kombinierbar mit der Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahme

Kontakt: Abt. Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Land OÖ

Förderung Radinfrastruktur, klimaaktiv mobil

Förderungssatz: 20 % der förderfähigen Kosten mit Zuschlagsmöglichkeiten
Einreichungen bis 29.02.2024 möglich

Details siehe Förderleitfaden

→ Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Radverkehrs, zu umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer Ebene und zur Umstellung von Transportsystemen beitragen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Regionale Radnetzausbauprogramme

Förderung regionale mehrjährige Radnetzausbauprogramme, klimaaktiv mobil (Bundesförderung)

Förderungssatz: 40-50 % der förderfähigen Kosten, max. 100 Euro pro Einwohner:in und Jahr
Einreichungen bis 29.02.2024 möglich

Details siehe hier

→ Gefördert werden Investitionen in überregionale bzw. regionale und kommunale Radnetzausbauprogramme zum Ausbau der Radinfrastruktur im Hinblick auf die Schaffung wichtige Verbindungen von lokalen Zentren sowie auch die Anbindung des Radverkehrs an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Voraussetzungen für die Förderung sind, dass Überregionales/regionales/ kommunales Radverkehrsausbauprogramm, Radkonzept bzw. eine Landesstrategie für den Radverkehr (Masterplan Radfahren) vorliegen insbesondere mit Berücksichtigung der Anbindung des Radnetzes an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie mit Errichtung von Fahrradabstellanlagen. Ein Begleitmaßnahmenkonzept zur Vermeidung und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den Radverkehr (z.B. Parkraummanagementkonzept, raum- und verkehrsplanerische Maßnahmen, Verkehrsorganisation) mit Straßenverkehrsflächenbilanz und Maßnahmen zur Flächenreduktion für den MIV. Mindestens eine Dauerzählstelle im Projektgebiet zur nachträglichen Evaluierung.

Radschnellverbindungen

Förderung Radschnellverbindungen, klimaaktiv mobil (Bundesförderung)

Förderungssatz: 40 % der förderfähigen Kosten + Zuschlagsmöglichkeiten
Einreichungen bis 29.02.2024 möglich

Details siehe hier

→ Radschnellverbindungen stellen für den Radverkehr bestimmte Routen dar, welche über größere Entfernungen wichtige Quell- und Zielbereiche verbinden und durchgängig ein sicheres und attraktives Befahren und eine hohe Reisegeschwindigkeit ermöglichen. Gefördert werden Radwege z.B. selbstständig geführt oder straßenbegleitend, Radfahrstreifen oder Fahrradstraße. Zusätzlich können z.B. Radabstellanlagen mit den Radwegen, Informations- und Wegweisungssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen, Dauerzählstellen, Beleuchtung, Baumbepflanzungen entlang von Radinfrastruktur, Self-Service-Stationen und Bewusstseinsbildung gefördert werden.

Mobilitätsmanagement und -beratung

Förderung Mobilitätsmanagement, klimaaktiv mobil (Bundesförderung)

Förderungssatz: 20 % der förderfähigen Kosten, Zuschlagsmöglichkeiten (max. + 10 %), 30 % der förderfähigen Kosten (ohne Zuschlagsmöglichkeiten) für Unternehmen und Institutionen bei Vorliegen eines ganzheitlichen betrieblichen Mobilitätsmanagementkonzepts
Einreichungen bis 29.02.2024 möglich

Details siehe Förderleitfaden

→ Klimaaktiv mobil fördert umweltfreundliche Personenmobilität wie z.B. Bikeharing-Modelle, Radverleih, Jobrad-Modelle, etc. und Kosten im Zusammenhang mit Radinfrasturkur bzw. entsprechende Begleitmaßnahmen wie z.B. Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Radbrücken, Fahrradstraßen, Radunterführungen, etc. und in Kombination dazu Radabstellanlagen, Informations- und Wegweisungssysteme, Bodenmarkierungen, Zählstellen, etc. Zusätzlich lassen sich auch Bewusstseinsbildung und immaterielle Leistungen fördern wie z.B. Ausbildungs- und Schulprogramme, Veranstaltungen, Infokampagnen für Aktive Moblität, klimafreundliche Mobilitätslösungen, zielgruppenorientiertes Marketing, Planung- und Beratungsleistungen, Digitalisierungsarbeiten, Verkehrskonzepte, etc.

Bei Förderantragstellung beantragen Sie gleichzeitig auch Förderung aus ELER-Mitteln, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
− Vorhaben wird im ländlichen Raum umgesetzt (< 30.000 Einwohner:innen)
− Gesamtinvestition beträgt max. 5 Mio. Euro (netto)
− Maßnahme erreicht 5 von 10 Punkten der Auswahlkriterien

Förderung betriebliche Mobilitätsberatung für Betriebe mit Standort Linz, Stadt Linz

Förderungssatz: 30 % des ursprünglichen Beratungswertes, maximal jedoch 1.000 Euro

Details siehe hier

→ Die Stadt Linz unterstützt Betriebe, Organisationen, etc., die die alltäglichen Wege ihrer Mitarbeiter:innen im Straßenverkehr durch eine externe Beratung optimieren möchten – vom Arbeitsweg bis zur Dienstreise, vom Parkplatz bis zum Fuhrpark.

Verkehrssicherheits- und bewusstseinsbildende Maßnahmen

Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen in Gemeinden, Land Oberösterreich

Förderungssatz: 11 % bis 44 % des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten (maximal 200.000 Euro des Investitionsvolumens pro Jahr) nach Abzug der Förderung des Straßenbauressorts, ohne Planungskosten

Details siehe hier

→ Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, Gehsteige, Gehwege, Radwege sowie Geh- und Radwege (ausgenommen überregionale, touristische), Fahrbahnteiler mit und ohne Querungshilfe, Schutzweg- bzw. Querungshilfenbeleuchtung oder Beleuchtung neuralgischer Punkte.

Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich, Land Oberösterreich

Förderungssatz: bis zu 50 %, bei gemeindeübergreifenden Maßnahmen bis zu 65 %

Details siehe hier

→ Oö. Klimabündnisgemeinden werden beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandelanpassung unterstützt.

Reparaturbonus

Förderaktion Reparaturbonus, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Bundesförderung)

Reparaturbonus: 50% und bis zu 200 € je Reparatur
Einreichungen bis 2026 möglich

Details siehe Förderleitfaden

→ Zweite Chance für Elektrogeräte wie z.B. E-Bikes, E-Transporträder, Fahrradlichter, -computer und -navigationsgeräte.

Kommunales Investitionsprogramm (2023)

klimaaktiv mobil + KIP 2023 = 100% Bundesförderung

Zweckzuschüsse zur Deckung des Eigenmittelanteils und darüber hinaus bis max. 50% der Gesamtprojektkosten möglich.
Bis zu 100 % Bundesförderung im Bereich Aktiver Mobilität möglich!
Budget je Gemeinde auf Basis der Einwohner:innenzahl
Einreichungen bis 2024 möglich

Details zum Kommunalen Investitionsprogramm

→ Im Rahmen eines neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden werden vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 1.000 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon ist die eine Hälfte für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger und die andere Hälfte für Investitionsprojekte, die an die Kriterien des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 angelehnt sind, vorgesehen.

Verwendungszwecke (für klimaaktiv mobil relevant): Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung, Öffentlicher Verkehr, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Sanierung von Gemeindestraßen, Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs und Fußwegen

Bike & Ride Vertrag

Überdachte und beleuchtete Radabstellanlagen an Bahnhöfen und bei Bahnhaltestellen werden folgendermaßen gefördert: die ÖBB bzw. Stern&Hafferl übernehmen 50%, das Land OÖ 25% und die Gemeinden 25%. Die Radabstellanlagen müssen den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.

Gemeinden können sich bei Fragen zu klimaaktiv mobil Förderungen an komobile wenden:

komobile
Helmut Koch, Raphael Glück, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3

  • Kontakt

  • Klimabündnis Oberösterreich
    Südtirolerstraße 28
    4020 Linz
    Tel.: 0732-772652
    fahrradberatung@klimabuendnis.at

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