Infothek


Förderungen

Hier findest du einen Überblick zu Förderungen von Fahrradprojekten für Gemeinden, Betriebe, Vereine und Privatpersonen von verschiedenen Fördergebern.

Update: Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2024“ konnte mit großem Erfolg frühzeitig beendet werden. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden. Wir danken für das große Interesse! Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2025 unter der Voraussetzung einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.“

Förderungen für Gemeinden

Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich, Land Oberösterreich

→ Oö. Klimabündnisgemeinden werden vom Land Oberösterreich beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandelanpassung unterstützt – darunter fällt auch Bewusstseinsbildung zu aktiver Mobilität.

Für wen?
Für oberösterreichische Klimabündnisgemeinden oder nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Schulen, die im Auftrag für Klimabündnisgemeinden tätig sind.

Wie viel?
Pro Förderungswerber:in und Vorhaben finanzielle Unterstützung bis 50 Prozent bzw. 65 Prozent bei gemeindeübergreifenden Aktionen, max. 2.000 Euro pro Einzelaktivität.

Wichtig:
Ansuchen vor Beginn der Aktivitäten oder Maßnahme einreichen. Es wird empfohlen vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen Kontakt mit der Abteilung Umweltschutz aufzunehmen, ebenso wie bei inhaltlichen Fragen und Fragen zur Förderabwicklung.

Abteilung Umweltschutz:

Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz,
Telefon (+43 732) 77 20-145 50
Fax (+43 732) 77 20-21 45 49
E-Mail us.post@ooe.gv.at

Weitere Informationen

Bewusstseinsbildende Maßnahmen in Kombination mit Infrastruktureinrichtungen, klimaaktiv mobil

→ klimaaktiv mobil fördert klimafreundliche Mobilitätslösungen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen innerhalb einer Einreichung bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

Wichtig:
Ansuchen vor dem Bauvorhaben einreichen. Bis 28.2.2025 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Planung von Radwegen

Planungs-, Arbeits- und Materialkosten, Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2023)

Errichtung (inkl. Erweiterung und Sanierung) und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege sowie dafür erforderlichen Brücken, Rampen, etc. und inkl. Begleitmaßnahmen wie Baumpflanzungen zur Beschattung, Zählstellen, etc.

Für wen?
Einzelne Gemeinde oder Gemeindeverband

Wie viel?
Die Mittel des KIP 2023 werden in Form eines Zweckzuschusses ausbezahlt und können maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des Investitionsprojektes betragen. Da es sich hierbei um einen Zuschuss und keine Förderung handelt, ist auch die Kombination mit der klimaaktiv mobil Bundesförderung sowie ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan und etwaiger Landesförderungen möglich. Folglich sind, für z.B. kommunale Radwege oder fußverkehrsfördernde Infrastruktur, bis zu 100 Prozent Bundesfinanzierung möglich.

  • In Kombination mit Förderung klimaaktiv mobil „Regionale Radnetzausbauprogramme“:
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ –> „Regionale Radnetzausbauprogramme“
  • In Kombination mit Förderung Land OÖ „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ -> „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“

Wichtig:
Antragstellung vor Projektbeginn, bis 31.12.2025

Weitere Informationen

Bau von Radwegen / Radrouten

Radrouten entlang von Landesstraßen, Land OÖ

  • Kostenteilung zwischen Gemeinde und Land laut § 22 Oö. Straßengesetz
  • Herstellung (Planung, Bau) und Grunderwerb 50 % : 50 %
  • Landesanteil meist durch Arbeitsleistung der Straßenmeisterei
  • Radhauptrouten: 60 % Land OÖ, Gemeinde 40 %

Kontakt: Abt. Straßenneubau und -erhaltung, Land OÖ

Radrouten entlang von Gemeindestraßen, Land OÖ

Landesförderung aus dem „Radwegetopf“ möglich

Wie viel?
11 % bis 44 % des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten. Fördersatz = Landeszuschuss gemäß „Gemeindefinanzierung Neu“ (jährl. Berechnung), bei Radwegen am OÖ. Radwanderroutennetz (R1 – R31) bis zu 50 % Förderung möglich

Wichtig:
kein gesetzlicher Anspruch, Ermessensausgabe; nicht kombinierbar mit der Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Kontakt: Abt. Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Land OÖ

Verkehrssicherheitsmaßnahmen, Land OÖ

Oberösterreichische Gemeinden werden bei der Errichtung baulicher Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit gefördert, zum Beispiel Gehsteige, Gehwege, Radwege sowie Geh- und Radwege, Fahrbahnteiler mit und ohne Querungshilfe, Schutzweg- bzw. Querungshilfe

Wie viel?
11% bis 44% des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten (maximal 200.000 Euro)

Wichtig:
Einreichung vor Baubeginn

Weitere Informationen

Mehrjährige Radnetzausbauprogramme inkl. Radschnellverbindungen, klimaaktiv mobil
Gefördert werden Investitionen in überregionale, regionale und kommunale Radnetzausbauprogramme zum Ausbau der Radinfrastruktur im Hinblick auf die Schaffung wichtiger Verbindungen von lokalen Zentren sowie auch die Anbindung des Radverkehrs an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage, Planung und Montage. Betriebskosten sind für 5 Jahre nach Umsetzungsbeginn förderbar.

Wie viel?
Förderungssatz: 40-50 % der förderfähigen Kosten, max. 120 Euro pro Einwohner:in und Jahr.

Wichtig:
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung/das Vorhandensein und die Beschlussfassung überregionaler bzw. landesweiter, regionaler oder kommunaler Radnetzausbauprogramme. Zusammenarbeit mit Nachbargemeinde(n) erforderlich. Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Einreichungen bis 28.02.2025 möglich.

Weitere Informationen

Förderung Radverkehrsinfrastruktur, klimaaktiv mobil

Förderungssatz: 20 % der förderfähigen Kosten mit Zuschlagsmöglichkeiten bis zu 10%

Verbesserung der Radinfrastruktur und Begleitmaßnahmen wie Informationssysteme, Bodenmarkierungen und Dauerzählstellen, aber auch Beleuchtung und Baumpflanzungen entlang der Infrastruktur

Einreichungen bis 28.02.2025 möglich

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 17 Kapitel „klimafreundliches Mobilitätsmanagement“

Förderung Fußverkehrsinfrastruktur, z.B. auch Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen, klimaaktiv mobil

Förderungssatz: 40 % der förderfähigen Kosten mit Zuschlagsmöglichkeiten bis zu 10%
Einreichungen bis 28.02.2025 möglich

Für weitere Informationen siehe Förderleitfaden

Radwegweisung

Förderung der Wegweisung und Beschilderung, klimaaktiv mobil

Bei mehrjährigen Radnetzausbauprogrammen und in Kombination mit baulichen Maßnahmen sind Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen förderfähig (sofern diese nicht im Rahmen der StVO vom / von der Straßenerhalter:in auf eigene Kosten anzubringen und zu erhalten sind) – Förderinfos siehe „Bau von Radwegen –> mehrjährige Radnetzausbauprogramme“

Umsetzungsleitfaden für Radrouten-Wegweisung des Landes OÖ

Radabstellanlagen

Radabstellanlagen bei Bahnhöfen und Bahnhaltestellen, Land OÖ, ÖBB, Stern&Hafferl

Überdachte und beleuchtete Radabstellanlagen an Bahnhöfen und bei Bahnhaltestellen werden folgendermaßen gefördert: die ÖBB bzw. Stern&Hafferl übernehmen 50%, das Land OÖ 25% und die Gemeinden 25%. Eine zusätzliche klima aktiv Förderung für Radabstellanlagen bei Bahnhöfen ist für Gemeinden nicht möglich.

Die Radabstellanlagen müssen den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen

Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen, Land Oberösterreich

Das Land OÖ fördert das Aufstellen von Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen. Die Radabstellanlagen müssen überdacht und beleuchtet sein.

Für wen?
Gemeinden und Landesdienststellen

Wie viel?
Förderungssatz: bis zu 75 % der Anschaffungskosten

Weitere Informationen

Radabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (z.B. Gebäudeeingang), klimaaktiv mobil

klimaaktiv mobil fördert Investitionen zur Anschaffung und zur Sanierung von Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden, die Mindestanzahl beträgt 10 Abstellplätze.

Für wen?

neben Gemeinden (bzw. öffentliche Gebietskörperschaften) auch für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Wie viel?
30% der förderfähigen Kosten = max. 200€ pro nicht überdachtem, max. 400 € pro überdachtem Abstellplatz und max. 100 € pro E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung

Wichtig:
Einreichungen bis 28.02.2025 möglich, Rechnungen werden bis zu 9 Monate rückwirkend akzeptiert

Weitere Informationen

Radabstellanlagen in Kombination mit dem Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2023)

Planungs-, Arbeits- und Materialkosten: Errichtung (inkl. Erweiterung und Sanierung) und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege sowie dafür erforderlichen Brücken, Rampen, etc. und inkl. Begleitmaßnahmen wie Baumpflanzungen zur Beschattung, Zählstellen, etc.

Für wen?
Einzelne Gemeinde oder Gemeindeverband

Wie viel?
Die Mittel des KIP 2023 werden in Form eines Zweckzuschusses ausbezahlt und können maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des Investitionsprojektes betragen. Da es sich hierbei um einen Zuschuss und keine Förderung handelt, ist auch die Kombination mit der klimaaktiv mobil Bundesförderung sowie ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan und etwaiger Landesförderungen möglich. Folglich sind, für z.B. kommunale Radwege oder fußverkehrsfördernde Infrastruktur, bis zu 100 Prozent Bundesfinanzierung möglich.

  • In Kombination mit Förderung klimaaktiv mobil „Regionale Radnetzausbauprogramme“:
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ –> „Regionale Radnetzausbauprogramme“
  • In Kombination mit Förderung Land OÖ „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ -> „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“

Wichtig:
Antragstellung vor Projektbeginn, bis 31.12.2025

Weitere Informationen

E-Ladestationen

Die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den Radabstellanlagen (siehe vorheriger Punkt)

Für wen?
Gemeinden, Betriebe, Vereine

Wie viel?
Pro Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung 100 Euro (max. 30 Prozent)

Wichtig:
Voraussetzung für die Förderung ist die barrierefreie Zugänglichkeit der Radabstellanlage (fahrend oder schiebend) vom öffentlichen Verkehrsraum aus.
Bei E-Ladestationen ist zudem zu beachten, dass nur Anlagen mit Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern gefördert werden.
Der Antrag auf Förderung kann nach Umsetzung des Projektes gestellt werden, spätestens jedoch neun Monate nach Rechnungslegung.
Die Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln

Weitere Informationen

Radverleih

Nur in Kombination mit baulichen Maßnahmen durch klimaaktiv mobil förderfähig

Weitere Informationen

Fahrradfreundliche Veranstaltung

Veranstalter in Oberösterreich (Gemeinden, Vereine und Organisationen), die ein fahrradfreundliches Erlebnis bieten möchten, können sich mobile Radabstellanlagen inklusive Wegweisung ausleihen. Veranstalter aus der Radmodellregion Wels Umland können sich zusätzlich E-Transporträder und Beachflags ausborgen, ihren Besucher:innen ein Gewinnspiel bieten und werden bei der Bewerbung vorab sowie bei der Promotion vor Ort unterstützt.

Weitere Informationen

Andere Mobilitätsförderungen: Fußverkehr, Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)

Förderung Fußverkehrsinfrastruktur, z.B. auch Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen, klimaaktiv mobil

Unterstützt werden Investitionen in die Fußverkehrsinfrastruktur zur gerechten Platzverteilung in Städten und Gemeinden. Im Fokus des Aktionsprogramms stehen bauliche Maßnahmen sowie bewusstseinsbildende Aktivitäten für die Mobilität zu Fuß.

Was wird gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen für ein freies Bewegen zu Fuß: Die Gestaltung von Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Umgestaltung von Straßen zu Wohnstraßen, Gestaltung von barrierefreien, umwegvermeidenden Wegen, fußläufige Verbindungen von Ortsteilen und wichtiger Destinationen im Ort, Durchlässigkeit von Fußverkehrsverbindungen durch Öffnung von Durchgängen, Fußgängerinnen- und Fußgänger-Passagen, Querungshilfen und Gehsteigverbreiterungen über zwei Meter hinaus.
  • Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Fußverkehr, z. B. Ausbildungs- und Schulprogramme, Veranstaltungen, Kampagnen, Informationsmaßnahmen für den Fußverkehr, etc.
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen werden im Ausmaß von maximal 10 Prozent der Kosten gefördert. Darunter fallen Leistungen wie z. B. Planungs- und Beratungsleistungen, Studien und Gutachten, Erstellung von Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepten insbesondere Erstellung des Masterplans Gehen beziehungsweise von örtlichen Fußverkehrskonzepten.

Wie viel?
40 % der förderfähigen Kosten mit Zuschlagsmöglichkeiten bis zu 10%

Wichtig:
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erstellung eines lokalen Masterplans Gehen bzw. eines örtlichen Fußverkehrskonzeptes, das ein zusammenhängendes, engmaschiges bzw. flächendeckendes Gehwegenetz im Siedlungsgebiet sicherstellt. Die klimaaktiv mobil Bundesförderung ist mit Landesförderungen sowie etwaigen Zuschüssen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP 2023) kombinierbar.

Für weitere Informationen siehe Förderleitfaden (pdf)

Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV), Land Oberösterreich

Gefördert werden bedarfsorientierte Verkehre, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.

  • kein Parallelangebot (30 Min vor und 30 min nach einer ÖV-Fahrt keine parallel verkehrenden Mikro-ÖV-Fahrten zulässig
  • Besetzungsgrad pro Kalenderjahr gemittelt mindestens 1,2 Personen pro Fahrt
  • Fahrtentgelt nicht unter Tarifniveau des OÖVV
  • Klimaticket muss anerkannt werden (spätestens ab 1. Jänner 2025)
  • maximal förderbarer Abgang pro Fahrgast sind 20 Euro
  • Bonus für erhöhten Besetzungsgrad (ab 1,5 Personen im Schnitt) und E-Mobilität (mehr als 50% der gefahrenen Kilometer) + 10% der Fördersumme

Weitere Informationen

Neuer Förderleitfaden zu Mikro-ÖV (pdf)

Kommunales Investitionsprogramm – KIP 2023 – allgemeine Informationen

Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Teuerung und der Energiekrise in den Gemeinden wurde das Kommunale Investitionsgesetz (KIG) 2023 erlassen. Dieses sieht für die österreichischen Gemeinden in den Bereichen Energiesparen und Investitionsprojekte jeweils Budgettöpfe von 500 Mio. Euro vor.

Verwendet werden kann das Budget unter anderem auch für die Errichtung von Radwegen. Im KIG 2023 sind Doppelförderungen grundsätzlich möglich. Wenn die KIP-Mittel mit der klimaaktiv mobil Förderung sowie ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan kombiniert werden, sind für kommunale Radwege oder fußverkehrsfördernde Infrastruktur bis zu 100% Bundesförderung möglich. Die Summe aller Förderungen und Zuschüsse darf allerdings nicht höher sein als die Gesamtprojektkosten.

Dabei gibt es zwei Richtlinien, die jeweils zwei Töpfen mit je 500 Mio. € Fördervolumen entsprechen.

Topf 1: Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 KIG 2023

In diesen Bereich fallen unter „weitere Energiesparmaßnahmen“ Maßnahmen im Bereich Aktiver Mobilität, wie zum Beispiel die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen

Topf 2: Zuschüsse für Investitionsprojekte gemäß § 5 Abs. 2 KIG 2023

In diesen Bereich fallen unter anderem „Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung“, was z.B. auch die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen umfasst.

Gemeinden können die im KIG 2023 festgelegten Mittel für Projekte im Zuge des KIP 2023 verwenden, die von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen werden. Anträge auf Zweckzuschüsse sind bis 31. Dezember 2024 bei der Abwicklungsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), einzureichen. Das Gesamtbudget wird dann auf die einzelnen Gemeinden mit einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt, aufgeteilt.

Weitere Informationen

Jobräder

Förderung für Elektro-Fahrräder (Jobräder), klimaaktiv mobil

Bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern jeder Art können 300 € pro Rad zurückgeholt werden
(gilt für Vereine, Betriebe und Gemeinden)

  • Ein Fahrradservice durch den Sportfachhandel ist inkludiert
  • Voraussetzung für die Förderung von E-Fahrrädern ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt
  • Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln

Betriebe können Mitarbeiter:innen ein Jobrad zur Verfügung stellen, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die Mitarbeiter:in, das Fahrrad nach Möglichkeit regelmäßig auch für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen.
Neu: Eine Gehaltsumwandlung ist nun auch für Gemeindebedienstete in OÖ möglich.

Genauere Infos zu den Jobrädern hier

Info zu Jobrädern für Landes- und Gemeindebedienstete hier

Förderungen für Betriebe

Jobräder

Förderung für Elektro-Fahrräder (Jobräder), klimaaktiv mobil

Bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern jeder Art können 300 € pro Rad zurückgeholt werden
(gilt für Vereine, Betriebe und Gemeinden)

  • Ein Fahrradservice durch den Sportfachhandel ist inkludiert
  • Voraussetzung für die Förderung von E-Fahrrädern ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt
  • Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln

Betriebe können Mitarbeiter:innen ein Jobrad zur Verfügung stellen, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich der/die Mitarbeiter:in, das Fahrrad nach Möglichkeit regelmäßig auch für den Weg zur Arbeit und für dienstliche Wege einzusetzen.
Neu: Eine Gehaltsumwandlung ist nun auch für Gemeindebedienstete in OÖ möglich.

Genauere Infos zu den Jobrädern hier

Info zu Jobrädern für Landes- und Gemeindebedienstete hier

Radabstellanlagen

Radabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (z.B. Gebäudeeingang), klimaaktiv mobil

klimaaktiv mobil fördert Investitionen zur Anschaffung und zur Sanierung von Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums errichtet werden. Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden, die Mindestanzahl beträgt 10 Abstellplätze.

Für wen?

für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Wie viel?
30% der föderfähigen Kosten = max. 200€ pro nicht überdachtem, max. 400 € pro überdachtem Abstellplatz und max. 100 € pro E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung

Wichtig:
Einreichungen bis 28.02.2025 möglich, Rechnungen werden bis zu 9 Monate rückwirkend akzeptiert

Weitere Informationen

E-Ladeinfrastruktur

Förderung E-Ladeinfrastruktur / E-Ladestellen, klimaaktiv mobil

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallbox) für den betrieblichen Einsatz.

Förderungssatz: max. 100 € pro E-Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung
Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2025, möglich

Details siehe hier

Mobilitätsmanagement und -beratung

Förderung mobil.check, betriebliche Umweltoffensive des Landes Oberösterreichs

Der Mobilcheck richtet sich an Betriebe, die mit ihren Mitarbeiter:innen die Arbeits- und Dienstwege effizienter, umwelt- und sozialverträglicher gestalten wollen. Betriebe erhalten mit dem Mobilcheck eine gründliche Analyse und damit eine solide Grundlage für die Umsetzung wirksamer und gezielter Maßnahmen.

Für wen?
Den Mobilcheck können sowohl kleinere als auch größere Betriebe vom öffentlichen oder privaten Bereich durchführen.

Wie viel?
Die Kosten für den Mobilcheck hängen von der Anzahl der untersuchten Betriebsstandorte und der Anzahl der Beschäftigten ab. Der Fördersatz beträgt 45 bis 80 %.

Weitere Informationen

Förderung Mobilitätsmanagement, klimaaktiv mobil

Förderungssatz: 20 % der förderfähigen Kosten, Zuschlagsmöglichkeiten (max. + 10 %), 30 % der förderfähigen Kosten (ohne Zuschlagsmöglichkeiten) für Unternehmen und Institutionen bei Vorliegen eines ganzheitlichen betrieblichen Mobilitätsmanagementkonzepts
Einreichungen bis 28.02.2025 möglich

Details siehe Förderleitfaden

Spezielle Förderungen für Linz

Förderung betriebliche Mobilitätsberatung für Betriebe mit Standort in Linz, Stadt Linz

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe, Organisationen, etc., die die alltäglichen Wege ihrer Mitarbeiter:innen im Straßenverkehr durch eine externe Beratung optimieren möchten – vom Arbeitsweg bis zur Dienstreise, vom Parkplatz bis zum Fuhrpark.

Förderungssatz: 30 % des ursprünglichen Beratungswertes, maximal jedoch 1.000 Euro

Details siehe hier

Jobradförderung für Linz, Stadt Linz in Kooperation mit Linz AG

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten bzw. max. 500 Euro

Details siehe Förderleitfaden

Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit / ohne Elektroantrieb, Stadt Linz

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten (max. 800 € für Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenanhänger für Fahrräder, 150 € für Fahrradanhänger)

Details siehe hier

→ Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG), Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG) und Fahrradanhängern. 

Fahrradfreundliche Veranstaltung – spezielle Förderung für Radmodellregion Wels Umland

Veranstalter in der Radmodellregion Wels Umland, die ein fahrradfreundliches Erlebnis bieten möchten, können sich mobile Radabstellanlagen, E-Transporträder sowie Beachflags ausborgen und werden bei der Bewerbung vorab sowie bei der Promotion vor Ort unterstützt.

Weitere Informationen

Förderungen für Private

Falträder

(E-)Falträder: Seit März 2023 gibt es eine Fördermöglichkeit für (E-)Falträder in Höhe von max. 500 Euro. Im gefalteten Zustand dürfen die Räder nicht größer als 110 x 80 x 40 Zentimeter sein. 

  • Die Bundesförderung für Privatpersonen ist mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Ein Fahrradservice durch den Sportfachhandel ist inkludiert.
  • Voraussetzung ist der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreichung (Selbstauskunft).
  • Voraussetzung für die Förderung von E-Fahrrädern ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern.
  • Rechnungen werden bis zu neun Monate rückwirkend anerkannt.
  • Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln

Elektrofahrräder, die keine Transport- oder Falträder sind, werden nicht gefördert
Eine Pedelec-Förderung gibt es nur für Betriebe oder Vereine ab 5 Fahrrädern – siehe obiger Abschnitt „Förderungen für Betriebe“

Details siehe hier

(Elektro-)Transporträder

(Elektro-)Transporträder, klimaaktiv mobil

Die Anschaffung von Transporträdern mit oder ohne E-Antrieb wird mit einem Mobilitätsbonus von 900 Euro unterstützt. Das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max 25 km/h betragen.

Wie viel?

  • 900 € bzw. maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Ein froßes Fahrradservice durch den Sportfachhandel ist inkludiert

Wichtig:

  • Voraussetzung für die Förderung von E-Fahrrädern ist der Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
  • Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein
  • Einreichfrist läuft bis 28.02.2025 (12 Uhr), vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Budgetmitteln
  • Die Bundesförderung kann mit Gemeindeförderungen kombiniert werden

Elektrofahrräder, die keine Transport- oder Falträder sind, werden nicht gefördert
Eine Pedelec-Förderung gibt es nur für Betriebe oder Vereine ab 5 Fahrrädern – siehe obiger Abschnitt „Förderungen für Betriebe“

Weitere Informationen

Reparaturbonus – neu: für Reparatur aller Fahrräder

Förderaktion Reparaturbonus, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Bundesförderung)

Zweite Chance für Elektrogeräte und Fahrräder. Neu: Wurde mit September 2024 auf alle Fahrräder ausgedehnt und gilt daher jetzt auch für Fahrräder ohne elektrische Unterstützung.

Reparaturbonus: 50% und bis zu 200 € je Reparatur
Einreichungen bis 2025 möglich

Details siehe Website Reparaturbonus

Stadt Linz: Transporträder und Fahrradanhänger

Transporträder und Fahrradanhänger mit oder ohne Elektroantrieb für Bürger:innen der Stadt Linz, Stadt Linz

Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG), Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG) und Fahrradanhängern.

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten (max. 800 € für Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenanhänger für Fahrräder, 150 € für Fahrradanhänger)

Weitere Informationen

Thalheim bei Wels: Transporträder und Fahrradanhänger

Ankauf sowohl neu­er als auch gebrauch­ter Trans­port­rä­der, E-Tran­s­­por­t­rä­­der und Fahr­rad­an­hän­ger

  • gefördert werden maxi­mal 25 Pro­zent des Anschaffungspreises
  • Die Höhe der Zuschüs­se ist gede­ckelt: Beim Elek­­t­ro-Tran­s­­por­t­rad sind es bis zu 1.000 Euro Ankaufs­för­de­rung bei Neu­an­schaf­fung. Bei einem Trans­port­rad ohne Elek­­t­ro-Motor maxi­mal 500 Euro und bei einem Rad­an­hän­ger bis zu 250 Euro. Gebrauch­te Model­le wer­den mit jeweils der Hälf­te der För­der­sum­men von Neu­an­schaf­fun­gen gefördert.
  • Die Gesamt­sum­me des För­der­top­fes wird jähr­lich bei der Bud­get­er­stel­lung beschlos­sen. Aktu­ell sind 10.000 Euro pro Jahr budgetiert.
  • Die För­de­rung ist auf Einwohner:innen mit Haupt­wohn­sitz Thal­heim beschränkt.

Weitere Informationen

Neukirchen an der Enknach: Transporträder und Fahrradanhänger, Radabstellanlagen
  • gefördert wird der Ankauf neuer Transporträder und Fahrradanhänger beim regionalen Fachhandel
  • Förderung mit Pauschale von 200 Euro
  • gilt für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach sowie für Betriebe, Vereine und Organisationen in Neukirchen an der Enknach

Weitere Informationen

Gemeinden können sich bei Fragen zu klimaaktiv mobil Förderungen an komobile wenden:

komobile
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3

  • Kontakt

  • Klimabündnis Oberösterreich
    Südtirolerstraße 28
    4020 Linz
    Tel.: 0732-772652
    fahrradberatung@klimabuendnis.at

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