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Wegweisung und Beschilderung

Eine gute Radwegweisung erleichtert nicht nur die Orientierung und macht somit das Radfahren komfortabler und unterstützt Neu-Aufsteiger:innen. Zudem trägt sie zur Sichtbarkeit des Radverkehrs bei. Mit der 33. StVO-Novelle aus dem Jahr 2022 wird eine einheitliche Radwegweisung für ganz Österreich angestrebt. Detaillierte Gestaltungsrichtlinien sind in der RVS Radverkehr beschrieben.

Routenverlauf und Standorte

Nach der Erstellung eines Radroutennetzplans ist die Beschilderung der Radrouten ein nächster Schritt. Dafür empfehlen wir ein Planungsbüro hinzuzuziehen. Dennoch kann die Gemeinde Vorarbeiten leisten, indem die Routen abgefahren werden und Standorte skizziert werden. Zu diesem Schritt können auch weniger ortskundige Radfahrer:innen hinzugezogen werden.

Ein empfehlenswertes Werkzeug ist auch DORIS, unter „Straßenerfassung“ und „Gemeinde Radplanung“ können die Gemeinden sowohl geplante Radrouten als auch geplante Punkte (für die Standorte der Schilder) digital anlegen.

Radwegweisung in der Straßenverkehrsordnung

Die StVO Novelle unterscheidet bei der Radwegweisung „Vorwegweiser“, „Hauptwegweiser“ und „Zwischenwegweiser“. Die Schilder müssen auf der rechten Straßenseite angebracht werden – außer auf wenn deren Montage auf der linken Straßenseite „eine bessere Erkennbarkeit erwarten lässt.“ Die folgenden Absätze entstammen der StVO (§ 53. 13e bis 13d)

„13e. Vorwegweiser Fahrradverkehr

„Dieses Zeichen zeigt den Straßenverlauf und wichtige Abzweigungen für den Fahrradverkehr an. Das Zeichen ist 50 m bis 150 m vor der Kreuzung anzubringen. Sie dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten lässt. Außer den Ortsnamen ist die zusätzliche Angabe von Nummern, Buchstaben, Symbolen und die Bezeichnung der Radroute zulässig.“

13f. Hauptwegweiser Fahrradverkehr
Verkehrsschild Hauptwegweiser Radverkehr

„Dieses Zeichen zeigt im Bereich einer Kreuzung die Richtung für den Fahrradverkehr an, in der ein Ort liegt. Sie dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten lässt. Außer den Ortsnamen ist die zusätzliche Angabe von Nummern, Buchstaben, Symbolen, Lokal- oder Bereichsziele und die Bezeichnung der Radroute zulässig.“

13g. Zwischenwegweiser Fahrradverkehr
Verkehrsschild Zwischenwegweiser Radverkehr

„Dieses Zeichen zeigt den Verlauf von Radrouten an. Sie dürfen auch nur auf der linken Straßenseite angebracht werden, wenn dies eine bessere Erkennbarkeit erwarten lässt. Außer einem Ortsnamen ist die zusätzliche Angabe von Nummern, Buchstaben, Symbolen, Lokal- oder Bereichsziele und die Bezeichnung der Radroute zulässig.“

Wegweisung in der RVS Radverkehr und Umsetzungs-Leitfaden des Landes OÖ

In der RVS Radverkehr ist die Gestaltung und Ausführung der Beschilderung detaillierter beschrieben. Im Service-Bereich kann der Wortlaut dazu nachgelesen werden, inkl. Informationen zum Prozessverlauf: Unter Publikationen – RVS kann die gesamte RVS Radverkehr heruntergeladen werden.

Das Land OÖ hat einen Umsetzungsleitfaden für Radrouten-Wegweisung veröffentlicht, der die Gestaltungsgrundlagen der StVO und RVS berücksichtigt und Umsetzungsempfehlungen sowie Designvorlagen für oberösterreichische Gemeinden und Regionen enthält. Für den Leitfaden siehe „Meine Services“ in der rechten Spalte.

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  • Klimabündnis Oberösterreich
    Südtirolerstraße 28
    4020 Linz
    Tel.: 0732-772652
    fahrradberatung@klimabuendnis.at

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