Finanzierung von Radinfrastruktur
Fördermittel für Radinfrastruktur (Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Begleitmaßnahmen wie z.B. Radabstellanlagen, Informations- und Leitsysteme, Bodenmarkierungen oder Zählstellen) können über die Förderaktionen von klimaaktiv mobil beantragt werden.
Für den Ausbau von Radinfrastruktur auf Basis eines Zielnetzes im Zuge der Regionalen Radnetzausbauprogramme
oder Radschnellverbindungen gibt es einen höheren klimaaktiv mobil Fördersatz (bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten).
ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan 2023-2027: Sofern ein Projekt im Zuge der Beurteilung die ELER-Auswahlkriterien erfüllt, ist neben der nationalen klimaaktiv mobil Förderung auch eine EU-Kofinanzierung möglich. In diesem Fall können Projekte, die im ländlichen Raum umgesetzt werden, sogar mit bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten gefördert werden.
Im Zuge des KIP 2023 sind Radverkehrsmaßnahmen zweckzuschussfähig – bis zu 50 % der Gesamtprojektkosten sind im Bereich Energiesparmaßnahmen (§ 2 Abs. 2 KIG 2023) und Investitionsprojekte (§ 5 Abs. 2 KIG 2023) zweckzuschussfähig. Wenn die KIP-Mittel mit der klimaaktiv mobil Förderung sowie ELERMittel aus dem GAP Strategieplan kombiniert werden, sind für kommunale Radwege bis zu 100 % (Nettokosten) Bundesförderung möglich.
Update: Die Budgetmittel für das Aktionsprogramm „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität & Mobilitätsmanagement“ der Förderperiode 1. April 2024 – 28. Februar 2025 wurden bereits ausgeschöpft. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Man kann daher mit der Förderung nicht rechnen. Gemeinden, die Investitionen unabhängig der Förderung tätigen, können trotzdem bis Ende Februar einreichen, falls 2025 dafür Budget zur Verfügung gestellt werden sollte.
Unterstützungsangebote beim Bau von Radinfrastruktur durch das Land OÖ
- Bei der Errichtung von Radinfrastruktur entlang von Landesstraßen beteiligt sich das Land mit 50 % der Kosten bei Planung, Grunderwerb und Bau. Erhaltung und Winterdienst liegen zu 100 % bei der Gemeinde.
- Bei Radhauptrouten (lt. Oö. Straßengesetz 1991 Verkehrsflächen des Landes OÖ., die vorwiegend dem Alltagsradverkehr dienen) beträgt der Landesanteil 60 %.
Leitfaden für Radhauptrouten:
https://www.fahrradberatung.at/dokument/leitfaden-radhauptrouten-ooe_stand-februar-2024/ - Wenn die Radinfrastruktur die Verkehrssicherheit verbessert – was grundsätzlich der Fall sein sollte – fördert das Land OÖ mit 11% bis 44% des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten (maximal 200.000 Euro). Auch auf Gemeindestraßen. siehe dazu Link unten, Förderinfos
- Das Land OÖ fördert das Aufstellen von Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen mit bis zu 75 % der Anschaffungskosten. Gefördert werden Gemeinden und Landesdienststellen.
Link zu aktuellen Förderungen zum Radverkehr
Kontakt
Klimabündnis Oberösterreich
Südtirolerstraße 28
4020 Linz
Tel.: 0732-772652
fahrradberatung@klimabuendnis.at
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