Radfreundlicher Wohnbau – was Gemeinden tun können
Was ist radfreundlicher Wohnbau?
Fahrradfreundlicher Wohnbau berücksichtigt die Bedürfnisse von Radfahrer:innen. Dadurch wird Radfahren für die Bewohner:innen erleichtert. Das betrifft die Wege zum Wohngebäude, das Parken der Fahrräder, Services rund ums Radfahren und zusätzliche Mobilitätsangebote, die nicht an Autobesitz gekoppelt sind.
Gemeinden können durch vorausschauende Planung des Radverkehrs, die Kooperation mit Wohnbauträgern und durch Vorgaben im Bebauungsplan radfreundlichen Wohnbau unterstützen.
Planungsinstrumente
Gemeinden haben mehrere Planungsinstrumente in der Hand, um fahrradfreundliche Wohnquartiere zu ermöglichen und eine fahrradfreundliche Erschließung von Siedlungsgebieten vorausschauend zu planen.
- Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) hält fest, wo Wohngebiete ausgewiesen werden. Hier haben Gemeinden die Möglichkeit, Wohngebiete strategisch auszuweisen, indem sie auf kurze Wege und eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr achten.
- Im Flächenwidmungsplan kann die Gemeinde den Radverkehr mit berücksichtigen. Zudem kann sie definieren, für welche Flächen ein Bebauungsplan samt Erschließungskonzept zu erstellen ist, um im nächsten Schritt im Bebauungsplan fahrradfreundliche Vorgaben zu machen.
- In Oberösterreich gilt laut Bautechnikgesetz als Mindestanzahl an zu errichtenden Pkw-Stellplätzen einer je Wohnung. Generell legen Gemeinden durch Stellplatzverordnungen die konkreten Vorgaben fest, die in vielen oberösterreichischen Gemeinden bei zwei Stellplätzen sind. Nach dem Prinzip Angebot schafft Nachfrage fördert das hohe Pkw-Parkplatz-Angebot die Autonutzung.
Vorgaben im Bebauungsplan
- Kfz Stellplatz Obergrenze kann vermerkt werden
- Sammelgarage kann geplant werden
- Erschließungskonzept, das auch Radverkehr berücksichtigt:
- Verkehrsberuhigung oder Radinfrastruktur – welche Straßenquerschnitte?
- Wie ist die interne Wegeführung? Grundstückszugänge einfach und sicher für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen – Vertraglich sichern bei nicht öffentlichem Grund
- Integration in Radverkehrskonzept/ in übergeordnete Radnetze – gute Anschlüsse an bestehende Routen
- Verkehrslenkung – ev. Durchgangsverkehr reduzieren/unterbinden
- Grün und Freiflächen
Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen.
Gute Beispiele
Mobilitätsverordnung der Gemeinde Feldkirchen bei Graz
„Angebot schafft Nachfrage“ war das Motto, nach dem in Feldkirchen bei Graz im Mai 2024 eine neue Mobilitätsverordnung für den Wohnbau beschlossen wurde. Erstmals vorgegeben wird, dass je Wohnung drei Fahrrad-Stellplätze mit Mindestqualitätsvorgaben zu errichten sind. Die Anzahl der verpflichtenden Pkw-Stellplätze hängt ab von der Größe des Bauvorhabens, dem Angebot des Öffentlichen Verkehrs sowie der Bereitstellung von Car-, Bike- und Transportrad-Sharing. Das Ortsgebiet wurde dazu in drei Zonen nach fußläufiger Erreichbarkeit und Bedienqualität des Öffentlichen Verkehrs gegliedert. Der Stellplatzschlüssel kann bis zu rund einem Viertel reduziert werden, wenn eine vorgegebene Mindestzahl an Sharing-Fahrzeugen angeboten wird. Um nach unten abweichen zu können, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen und ein zivilrechtlicher Mobilitätsvertrag zur Gewährleistung der vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen mit der Marktgemeinde Feldkirchen abzuschließen. Quelle: VCÖ – Mobilitätspreis Steiermark 2024
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Tel.: 0732-772652
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