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Beitrag vom 17. September 2024

Reparaturbonus ab jetzt für alle Fahrräder gültig

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums galt bisher für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten. E-Bikes waren dabei, normale Fahrräder nicht. Er wurde nun mit neuem Fördergeld bis 2025 verlängert und gilt seit 16. September auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung.

Wie bisher kann der Reparaturbonus nicht bei allen Fahrradhändlern eingelöst werden. Die Händler müssen sich auf der Webseite als Partnerbetrieb anmelden, um am Reparaturbonus teilnehmen zu können. Dafür brauchen sie eine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik.

Weitere Informationen

Hier kann man einen Reparaturbonus beantragen: www.reparaturbonus.at

Informationen zu Förderungen rund ums Radfahren