Beitrag vom 17. September 2024
Reparaturbonus ab jetzt für alle Fahrräder gültig
Der Reparaturbonus des Klimaministeriums galt bisher für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten. E-Bikes waren dabei, normale Fahrräder nicht. Er wurde nun mit neuem Fördergeld bis 2025 verlängert und gilt seit 16. September auch für Fahrräder ohne elektrische Motorunterstützung.
Wie bisher kann der Reparaturbonus nicht bei allen Fahrradhändlern eingelöst werden. Die Händler müssen sich auf der Webseite als Partnerbetrieb anmelden, um am Reparaturbonus teilnehmen zu können. Dafür brauchen sie eine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik.
- 200 Euro pro Bon, max. 50% der Bruttokosten (Ausgabe solange der Vorrat reicht)
- Den Reparaturbonus vorab beantragen (siehe unten) und ausgedruckt oder am Handy ins Geschäft mitnehmen
- Einlösbar durch Privatpersonen bei Partnerbetrieben
- Förderfähig sind Reparaturen, Wartung und Service, nicht inkludiert ist der Kauf von Zubehör
- Für die Fortsetzung stehen nun 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln bereit, 92 Millionen Euro für 2024 und 32 Millionen für 2025
Weitere Informationen
Hier kann man einen Reparaturbonus beantragen: www.reparaturbonus.at
Informationen zu Förderungen rund ums Radfahren