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Fahrradstraße

Fahrradstraßen sind eigens für den Radverkehr vorgesehene Straßen, auf denen Autos nur das Zu-, Abfahren und Queren erlaubt ist*. Radfahrer:innen dürfen nebeneinander fahren. Für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30. Gemeinden profitieren von einer schnellen und vor allem sehr kostengünstigen Erweiterung des Radroutennetzes, da bei Fahrradstraßen bauliche Maßnahmen nicht zwingend erforderlich sind.

* mit der 33. StVO-Novelle sind Ausnahmen möglich, die dem motorisierten Verkehr das Durchfahren erlauben

In 5 Schritten zur Fahrradstraße

  1. Initiative ergreifen und Fahrradstraße(n) vorschlagen
    Die Einrichtung einer Fahrradstaße ist abhängig vom Engagement der Gemeinde und der Bürger:innen. Die Initiative kann von unterschiedlichsten Akteur:innen ausgehen und sollte im zuständigen Gremium beschlossen werden.
  2. Erstellung einer Verordnung entsprechend der StVO
    Um eine Fahrradstraße rechtskräftig einzuführen, bedarf es einer Verordnung nach §67 StVO. Die Verordnung sollte dabei folgende Aspekte berücksichtigen:
    • Definition des umzuwidmenden Bereiches
    • Gegebenfalls Ausnahmen definieren, gemäß §67 Abs. 2 StVO
    • Entsprechende Beschilderung und deutliche Kenntlichmachung
  3. Infrastrukturelle Umsetzung
    • Beschilderung und Kennzeichnung. Das Anbringen von großen Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn ist empfehlenswert.
    • Einmündungen für den ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr sollten möglichst schmal bemessen sein (macht Vorrangverhältnisse intuitiv erfassbar und erhöht die Verkehrssicherheit.
    • Generell sollte eine Fahrradstraße nach der Philosophie der „selbsterklärenden Straße“ gestaltet werden, um auch ohne detailliertes Regelwissen zum richtigen Verhalten zu animieren.
    • Eine Fahrradstraße wird umso attraktiver, je weniger Kfz-Parkflächen vorhanden sind und, dadurch bedingt, je seltener Ein- und Ausparkvorgänge stattfinden.
    • Gegebenfalls Radwege auf dem Gehsteig zurückbauen
  4. Öffentlichkeitsarbeit
    Das Instrument der Fahrradstraße ist in Oberösterreich noch relativ unbekannt. Die erste Fahrradstraße wurde erst im Jahr 2022 eingeführt, obwohl die rechtliche Basis für Fahrradstraßen schon mit der StVO-Novelle 2013 geschaffen worden sind.
    Daher braucht es bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie eine Informationskampagne und Pressekonferenz, um die Fahrradstraße und deren Regeln bekannt zu machen. Anrainer:innen und Bürger:innen sollten frühzeitig gut informiert werden.
    • Evaluierung
      Ein kontinuierliches Monitoring und eine Evaluierung sind wichtig, um den Erfolg der Maßnahme eruieren zu können, um rechtzeitig auf besondere Gegebenheiten zu reagieren und um wichtige Argumente für zukünftige verkehrliche Maßnahmen zu erhalten. Dies umfasst beispielsweise eine Vorher-nachher-Untersuchung.
      • Verkehrskontrollen nach der Einführung sind wichtig, um sicherzustellen, dass die neuen Verkehrsregeln eingehalten werden. Vorher-nachher-Erhebungen (z.B. Kfz/h, RF/h, Unfallzahlen oder V85) geben Aufschluss über den Erfolg der neuen Maßnahme.
      • Verkehrsteilnehmer:innen sollte eine „Schonfrist“ eingeräumt werden, in der ein Fehlverhalten nur verwarnt wird.

    Quelle: Die fünf Schritte zur Fahrradstraße basieren auf folgender Publikation: bmvit 2015: Neue Wege zur Förderung des Radverkehrs in Gemeinden.

    Welche Straßen eignen sich besonders gut als Fahrradstraßen?

    • Hauptradrouten (Routen, wo viele Radfahrer:innen unterwegs sind oder erwartet werden und wenig motorisierter Verkehr)
      –> die Planung einer oder mehrerer Fahrradstraßen sollte in der längerfristigen Strategie für das Radverkehrsnetz berücksichtigt werden.
    • Je weniger querende Straßen es gibt, desto einfacher ist die Verordnung von Fahrradstraßen.
    • Damit Radfahrer:innen gleichmäßig und mit einer zügigen Reisegeschwindigkeit vorankommen, sollte die Fahrradstraße durchgängig bevorrangt sein. Dieser Vorrang gegenüber querenden Straßen sollte durch Fahrbahnanhebungen, bauliche Einengungen oder Haifischzähne kenntlich gemacht werden.

    Die erste Fahrradstra´ße Oberösterreichs

    Die erste (und mit Stand Dezember 2022 einzige) Fahrradstraße des Bundeslands, ist die Traunuferstraße in Wels, die im April 2022 als Fahrradstraße eröffnet worden ist.

    Radfahrer auf der Traunuferstraße
    © Eva Berghofer, Stadt Wels
  5. Kontakt

  6. Klimabündnis Oberösterreich
    Südtirolerstraße 28
    4020 Linz
    Tel.: 0732-772652
    fahrradberatung@klimabuendnis.at

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