Beitrag vom 14. Juli 2024
StVO-Novelle: Gemeinden können Tempo 30 und Schulstraßen einfacher umsetzen
Seit 1. Juli ist die 35. StVO-Novelle in Kraft. Damit können Gemeinden und Städte Tempo 30 leichter verordnen, wo ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht, wie im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Freizeiteinrichtungen oder Seniorenheimen.
Weniger bürokratische Hürden für Verkehrsberuhigung
Wenn die Gemeinde eine Temporeduktion verordnen will, ist nun ausschlaggebend, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgänger:innen sowie von Radfahrer:innen geeignet ist. Die „Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ fällt als Kriterium weg. Informationen zum genauen Prozedere in Oberösterreich erhalten Gemeinden vom Verkehrs-Sachverständigendienst. Auch die Verordnung von Schulstraßen fällt nun in den Kompetenzbereich der Gemeinden und Städte, wie bisher schon Fahrradstraßen und Begegnungszonen.
Die StVO im Gesetzestext: „§ 43 Abs. (4a) Die Behörde kann in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie zB Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen die gemäß § 20 Abs. 2 erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern, sofern die Maßnahme zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist.“
Das Design einer Straße ist ausschlaggebend, ob Tempo 30 eingehalten wird – Verschmälerungen oder Verschwenkungen der Fahrbahn, Begrünungen, Aufpflasterungen, Mittelinseln und vorgezogene Gehsteige an Schutzwegen sind Beispiele für wirksame Mittel zur Tempo-Reduktion und für höhere Verkehrssicherheit.
Erleichterung bei Radarkontrollen
Mit der Novelle soll das Tempolimit auch entsprechend überwacht werden können. Auch hier gibt es eine Erleichterung, denn Radarkontrollen können von den Gemeinden selbst durchgeführt werden, wenn sie vom Land dafür eine Übertragungsverordnung erhalten. Auch hierfür ist die Abteilung Verkehr des Landes OÖ zuständig. Ein eigener Gemeindewachkörper wie bisher ist dafür nicht mehr notwendig.
Vorteile von Tempo 30
Mehr Verkehrssicherheit
Eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h reduziert Bremsweg, Unfallgefahr und Unfallfolgen drastisch. Für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Unfälle mit Autos verwickelt werden, kann das den Unterschied zwischen einer relativ leichten Verletzung und dem Tod bedeuten.
Ein Pkw, der bei Tempo 30 einen Anhalteweg, also Reaktionsweg plus Bremsweg, von elf Metern hat, hat bei Tempo 40 einen 17 Meter langen und bei Tempo 50 sogar einen doppelt so langen Anhalteweg. Nach elf Metern hat der Pkw mit Tempo 50 fast die volle Geschwindigkeit, während er mit Tempo 30 bereits steht. Das Risiko für Fußgänger:innen bei einer Kollision mit einem Pkw getötet zu werden, ist bei Tempo 50 bis zu fünfmal höher als bei Tempo 30. (VCÖ)
Wie wichtig mehr Verkehrssicherheit im Ortsgebiet ist, belegt auch die Unfallstatistik. Im Jahr 2023 passierten in Österreich 64 % der Straßenverkehrsunfälle im Ortsgebiet. Dabei wurden 27.178 Menschen verletzt und 95 Menschen getötet, allein in Oberösterreich wurden im Ortsgebiet im Vorjahr 12 Menschen getötet und 4.066 Menschen verletzt. (Statistik Austria)
Weniger Lärm, mehr Lebensqualität
Straßen, in welchen 50 km/h gefahren werden darf, sind lauter. Tempo 30 statt 50 wirkt für das menschliche Ohr wie eine Halbierung der Verkehrsmenge, daher ist es wesentlich angenehmer sich in Tempo 30 Gebieten aufzuhalten oder an einer solchen Straße zu wohnen. Das Überqueren von Tempo 50 – Straßen ist schwieriger, vor allem für ältere Menschen oder für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Somit wirkt die Straße bei Tempo 30 weniger als Barriere als bei Tempo 50.
Keine getrennte Radwege nötig
Tempo 30 ermöglicht, dass Radfahrer:innen in der Regel auf der Fahrbahn im Mischverkehr sicher fahren können. Ein baulich getrennter Radweg ist in solchen Straßen meist nicht notwendig, zugleich werden Radfahren und zu Fuß gehen attraktiver.