Beitrag vom 12. Juni 2026

Rücksicht durch Abstand – Messung in Gallneukirchen

Im Rahmen der Aktion „Rücksicht durch Abstand“ wurde am 12. Juni 2026 in Gallneukirchen auf der Linzer Straße der seitliche Überholabstand von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Messbereich betrug 50 km/h.

Insgesamt wurden 72 Überholvorgänge erfasst. Die Auswertung zeigt ein gemischtes Bild: 47 Fahrzeuge hielten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Gleichzeitig unterschritten jedoch 25 Fahrzeuge – und damit rund 35 Prozent – diesen Mindestabstand.

Besonders bedenklich war der geringste gemessene Abstand von nur 82 Zentimetern. Solch geringe Überholabstände können für Radfahrende gefährliche Situationen verursachen und das Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigen.

Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung ausreichender Überholabstände sind, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Zum Fototermin kamen alle Beteiligten vorbildlich mit dem Rad – ein großartiges Zeichen, dass allen das Thema Radverkehr in der Stadtgemeinde am Herzen liegt!