Beitrag vom 2. Juni 2026
Rücksicht durch Abstand: Jedes fünfte Auto überholte in Schwanenstadt zu knapp
Am 29. Mai 2026 wurde im Ortsgebiet von Schwanenstadt auf der B135 der seitliche Überholabstand von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden gemessen. Bei insgesamt 100 erfassten Überholvorgängen zeigte sich ein gemischtes Bild: 80 Fahrzeuge hielten den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m ein, doch 20 Fahrzeuge (20 Prozent) unterschritten diesen.
„Die Messung zeigt, dass viele Verkehrsteilnehmer bereits rücksichtsvoll unterwegs sind. Dennoch ist jeder zu geringe Überholabstand ein vermeidbares Sicherheitsrisiko. Wer ausreichend Abstand hält, schützt Radfahrende und trägt zu einem respektvollen Miteinander auf unseren Straßen bei“, betont Bürgermeisterin Doris Staudinger.
Ein ausreichender Überholabstand erhöht nicht nur die objektive Sicherheit, sondern stärkt auch das Sicherheitsgefühl von Menschen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dieses Sicherheitsgefühl ist ein wichtiger Faktor dafür, ob Menschen das Fahrrad im Alltag häufiger nutzen.



Fotos: Stadtgemeinde Schwanenstadt
Rücksichtsvoll, sicher und gesetzeskonform überholen:
- Im Ortsgebiet mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Das entspricht etwa einer Autobreite.
- Außerhalb des Ortsgebiets gilt ein Mindestabstand von 2 m: Dafür ist in der Regel ein vollständiger Fahrstreifenwechsel erforderlich.
- Kein Überholen bei Gegenverkehr. Gegenverkehr abwarten und erst überholen, wenn genügend Platz ist.
- Nur bei Geschwindigkeiten unter 30 km/h darf der Mindestabstand unterschritten werden – und auch dann nur mit besonderer Vorsicht.
Ziel dieser Aktion ist es, mehr Bewusstsein und Rücksicht für dieses wichtige Thema bei allen Verkehrsteilnehmer:innen zu schaffen. Danke fürs rücksichtsvolle und sichere Überholen!