Beitrag vom 24. Mai 2024

Rücksicht durch Abstand in Vöcklabruck

Am 15. Mai 2024 hieß es auf der Salzburger Straße im Ortsgebiet von Vöcklabruck „Rücksicht durch Abstand“.

Die Abstandsmessungen brachten ein ernüchterndes Ergebnis: knapp 40 % der Autofahrenden hielten den gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstand zum Radverkehr leider nicht ein. Beim Überholen von Radfahrenden müssen Lenkende von Kraftfahrzeugen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts sind es 2,0 Meter.

Da Radfahrer:innen den überholenden Verkehr hautnah spüren und keine Knautschzone haben, appelliert die FahrRad Beratung OÖ einmal mehr um einen angepassten Überholabstand.