Infothek


Förderungen

Hier findest du einen Überblick zu Förderungen von Fahrradprojekten für Gemeinden, Betriebe, Vereine und Privatpersonen von verschiedenen Fördergebern.

UPDATE

Die Förderung der Aktiven Mobilität und Mobilitätsmanagement über klimaaktiv mobil geht weiter.

Mit 9. Oktober 2025 startet die nächste Förderperiode – die Einreichung von Mobilitätsprojekten ist bis 27.02.2026 12:00 möglich.

Im Förderprogramm stehen 2025 € 77 Mio. und 2026 € 69,5 Mio. Euro aus Mitteln des Klima- und Energiefonds zur Verfügung.

Alle Informationen rund um die Förderschwerpunkte Fußverkehr, Radnetzausbauprogramme und Mobilitätsmanagement sowie den neuen Förderleitfaden und die Einreichplattform findest du hier.

Förderungen für Gemeinden

Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich, Land Oberösterreich

→ Oö. Klimabündnisgemeinden werden vom Land Oberösterreich beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandelanpassung unterstützt – darunter fällt auch Bewusstseinsbildung zu aktiver Mobilität.

Für wen?
Für oberösterreichische Klimabündnisgemeinden oder nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Schulen, die im Auftrag für Klimabündnisgemeinden tätig sind.

Wie viel?
Pro Förderungswerber:in und Vorhaben finanzielle Unterstützung bis 50 Prozent bzw. 65 Prozent bei gemeindeübergreifenden Aktionen, max. 2.000 Euro pro Einzelaktivität.

Wichtig:
Ansuchen vor Beginn der Aktivitäten oder Maßnahme einreichen. Es wird empfohlen vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen Kontakt mit der Abteilung Umweltschutz aufzunehmen, ebenso wie bei inhaltlichen Fragen und Fragen zur Förderabwicklung.

Abteilung Umweltschutz:

Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz,
Telefon (+43 732) 77 20-145 50
Fax (+43 732) 77 20-21 45 49
E-Mail us.post@ooe.gv.at

Weitere Informationen

Bewusstseinsbildende Maßnahmen in Kombination mit Infrastruktureinrichtungen, klimaaktiv mobil

  • Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen: Gefördert werden Radverleihsysteme, Radfuhrparks und ähnliche Maßnahmen. Die Förderung deckt laufende Investitions- und Betriebskosten für mindestens drei und höchstens fünf Jahre ab.
  • Maßnahmen zu Information und Bewusstseinsbildung für den Radverkehr: Gefördert werden Informations- und Bewusstseinsmaßnahmen rund ums Radfahren – etwa Schulungen für Radverkehrsbeauftragte, Kampagnen, Veranstaltungen oder Radfahrkurse für Kinder und Senior:innen. Auch Projekte wie Radmotorikparks, Gesundheitskampagnen oder Marketingaktionen zur Förderung aktiver Mobilität sind förderfähig.
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehende immaterielle Leistungen: Gefördert werden Planungs- und Beratungsleistungen rund um Investitionen und Betriebskosten im Radverkehr, etwa Digitalisierungsarbeiten für die GIP-Plattform, Radverkehrskonzepte oder Masterpläne. Auch Studien, Gutachten, Mobilitätsbefragungen und Verkehrsmanagementkonzepte sind förderfähig.

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 13 Kapitel „Mehrjährige Radnetzausbauprogramme“

Planung von Radwegen

Planungs-, Arbeits- und Materialkosten, Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2023)

Errichtung (inkl. Erweiterung und Sanierung) und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege sowie dafür erforderlichen Brücken, Rampen, etc. und inkl. Begleitmaßnahmen wie Baumpflanzungen zur Beschattung, Zählstellen, etc.

Für wen?
Einzelne Gemeinde oder Gemeindeverband

Wie viel?
Die Mittel des KIP 2023 werden in Form eines Zweckzuschusses ausbezahlt und können maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des Investitionsprojektes betragen. Da es sich hierbei um einen Zuschuss und keine Förderung handelt, ist auch die Kombination mit der klimaaktiv mobil Bundesförderung sowie ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan und etwaiger Landesförderungen möglich. Folglich sind, für z.B. kommunale Radwege oder fußverkehrsfördernde Infrastruktur, bis zu 100 Prozent Bundesfinanzierung möglich.

  • In Kombination mit Förderung klimaaktiv mobil „Regionale Radnetzausbauprogramme“:
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ –> „Regionale Radnetzausbauprogramme“
  • In Kombination mit Förderung Land OÖ „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ -> „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“

Wichtig:
Antragstellung vor Projektbeginn, bis 31.12.2025

Weitere Informationen

Bau von Radwegen / Radrouten

Radrouten entlang von Landesstraßen, Land OÖ

  • Kostenteilung zwischen Gemeinde und Land laut § 22 Oö. Straßengesetz
  • Herstellung (Planung, Bau) und Grunderwerb 50 % : 50 %
  • Landesanteil meist durch Arbeitsleistung der Straßenmeisterei
  • Radhauptrouten: 60 % Land OÖ, Gemeinde 40 %

Kontakt: Abt. Straßenneubau und -erhaltung, Land OÖ

Radrouten entlang von Gemeindestraßen, Land OÖ

Landesförderung aus dem „Radwegetopf“ möglich

Wie viel?
11 % bis 44 % des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten. Fördersatz = Landeszuschuss gemäß „Gemeindefinanzierung Neu“ (jährl. Berechnung), bei Radwegen am OÖ. Radwanderroutennetz (R1 – R31) bis zu 50 % Förderung möglich

Wichtig:
kein gesetzlicher Anspruch, Ermessensausgabe; nicht kombinierbar mit der Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Kontakt: Abt. Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Land OÖ

Verkehrssicherheitsmaßnahmen, Land OÖ

Oberösterreichische Gemeinden werden bei der Errichtung baulicher Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit gefördert, zum Beispiel Gehsteige, Gehwege, Radwege sowie Geh- und Radwege, Fahrbahnteiler mit und ohne Querungshilfe, Schutzweg- bzw. Querungshilfe

Wie viel?
11% bis 44% des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten (maximal 200.000 Euro)

Wichtig:
Einreichung vor Baubeginn

Weitere Informationen

Mehrjährige Radnetzausbauprogramme inkl. Radschnellverbindungen, klimaaktiv mobil

Gefördert werden Investitionen in regionale und kommunale Radnetzausbauten, die bestehende Radwege besser verbinden und den öffentlichen Raum radfreundlich gestalten. Voraussetzung ist ein beschlossenes Radnetzausbauprogramm, das öffentlich zugänglich ist und eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr vorsieht. Gemeinden sollen bei Planung und Umsetzung mit Nachbargemeinden kooperieren; größere Städte können Programme auch eigenständig umsetzen.


Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 12 Kapitel „Mehrjährige Radnetzausbauprogramme“

Förderung Radverkehrsinfrastruktur, klimaaktiv mobil

Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die aktive und umweltschonende Fortbewegung fördern – etwa in Gemeinden, Betrieben oder im Tourismus. Eine Kombination mehrerer Maßnahmen und ergänzende Bewusstseinsarbeit erhöhen die Chancen auf höhere Förderung. Antragsberechtigt sind Betriebe, Organisationen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 18 Kapitel „klimafreundliches Mobilitätsmanagement“

Förderung Fußverkehrsinfrastruktur, z.B. auch Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen, klimaaktiv mobil

Gefördert werden Investitionen in eine fußgängerfreundliche Infrastruktur und Maßnahmen zur Belebung des Fußverkehrs. Voraussetzung ist ein vom Gemeinderat beschlossener Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept mit gut vernetztem Gehwegenetz und ÖV-Anbindung. Öffentliche Gebietskörperschaften können einreichen.


Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 6 Kapitel „Fußverkehr“

Radwegweisung

Förderung der Wegweisung und Beschilderung, klimaaktiv mobil

-derzeit gibt es keine diesbezügliche klimaaktiv mobil Förderung

Umsetzungsleitfaden für Radrouten-Wegweisung des Landes OÖ

Radabstellanlagen

Radabstellanlagen bei Bahnhöfen und Bahnhaltestellen, Land OÖ, ÖBB, Stern&Hafferl

Überdachte und beleuchtete Radabstellanlagen an Bahnhöfen und bei Bahnhaltestellen werden folgendermaßen gefördert: die ÖBB bzw. Stern&Hafferl übernehmen 50%, das Land OÖ 25% und die Gemeinden 25%. Eine zusätzliche klima aktiv Förderung für Radabstellanlagen bei Bahnhöfen ist für Gemeinden nicht möglich.

Die Radabstellanlagen müssen den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen

Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen, Land Oberösterreich

Das Land OÖ fördert das Aufstellen von Radabstellanlagen bei öffentlichen Bushaltestellen. Die Radabstellanlagen müssen überdacht und beleuchtet sein.

Für wen?
Gemeinden und Landesdienststellen

Wie viel?
Förderungssatz: bis zu 75 % der Anschaffungskosten

Weitere Informationen

Radabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (z.B. Gebäudeeingang), klimaaktiv mobil

Gefördert wird die Errichtung sicherer, fix montierter Radabstellanlagen für mindestens zehn Fahrräder – auch mit E-Ladepunkten. Die Förderung umfasst Planung, Montage und Baukosten.

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 24 Kapitel „Radabstellanlagen für Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden“

Radabstellanlagen in Kombination mit dem Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2023)

Planungs-, Arbeits- und Materialkosten: Errichtung (inkl. Erweiterung und Sanierung) und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwege sowie dafür erforderlichen Brücken, Rampen, etc. und inkl. Begleitmaßnahmen wie Baumpflanzungen zur Beschattung, Zählstellen, etc.

Für wen?
Einzelne Gemeinde oder Gemeindeverband

Wie viel?
Die Mittel des KIP 2023 werden in Form eines Zweckzuschusses ausbezahlt und können maximal 50 Prozent der Gesamtkosten des Investitionsprojektes betragen. Da es sich hierbei um einen Zuschuss und keine Förderung handelt, ist auch die Kombination mit der klimaaktiv mobil Bundesförderung sowie ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan und etwaiger Landesförderungen möglich. Folglich sind, für z.B. kommunale Radwege oder fußverkehrsfördernde Infrastruktur, bis zu 100 Prozent Bundesfinanzierung möglich.

  • In Kombination mit Förderung klimaaktiv mobil „Regionale Radnetzausbauprogramme“:
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ –> „Regionale Radnetzausbauprogramme“
  • In Kombination mit Förderung Land OÖ „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“
    –> Siehe „Bau von Radwegen“ -> „Radrouten entlang von Gemeindestraßen“

Wichtig:
Antragstellung vor Projektbeginn, bis 31.12.2025

Weitere Informationen

Radverleih

Nur in Kombination mit baulichen Maßnahmen durch klimaaktiv mobil förderfähig

Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen: Einrichtung von Radverleihsystemen (Schnittstelle zur Verkehrsauskunft Österreich ist miteinzuplanen) sind im Rahmen von laufenden Investitionskosten bzw. Betriebskosten für einen Zeitraum von mindestens drei und maximal fünf Jahren ab Umsetzungsbeginn förderfähig.

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 13 Kapitel „Mehrjährige Radnetzausbauprogramme“

Fahrradfreundliche Veranstaltung

Veranstalter in Oberösterreich (Gemeinden, Vereine und Organisationen), die ein fahrradfreundliches Erlebnis bieten möchten, können sich mobile Radabstellanlagen inklusive Wegweisung ausleihen. Veranstalter aus der Radmodellregion Wels Umland können sich zusätzlich E-Transporträder und Beachflags ausborgen, ihren Besucher:innen ein Gewinnspiel bieten und werden bei der Bewerbung vorab sowie bei der Promotion vor Ort unterstützt.

Weitere Informationen

Andere Mobilitätsförderungen: Fußverkehr, Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV)

Förderung Fußverkehrsinfrastruktur, z.B. auch Umgestaltung von Straßen in Begegnungszonen, klimaaktiv mobil

Gefördert werden Investitionen in eine fußgängerfreundliche Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Raums und zur Bewusstseinsbildung für den Fußverkehr. Voraussetzung ist ein vom Gemeinderat beschlossener Masterplan Gehen oder ein örtliches Fußverkehrskonzept mit gut vernetztem Gehwegenetz und ÖV-Anbindung. Antragsberechtigt sind öffentliche Gebietskörperschaften.


Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 6 Kapitel „Fußverkehr“

Bedarfsorientierte Verkehre (Mikro-ÖV), Land Oberösterreich

Gefördert werden bedarfsorientierte Verkehre, die im ländlichen Raum oder in Stadt-Umlandregionen das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches, alternatives Mobilitätsangebot schaffen.

  • kein Parallelangebot (30 Min vor und 30 min nach einer ÖV-Fahrt keine parallel verkehrenden Mikro-ÖV-Fahrten zulässig
  • Besetzungsgrad pro Kalenderjahr gemittelt mindestens 1,2 Personen pro Fahrt
  • Fahrtentgelt nicht unter Tarifniveau des OÖVV
  • Klimaticket muss anerkannt werden (spätestens ab 1. Jänner 2025)
  • maximal förderbarer Abgang pro Fahrgast sind 20 Euro
  • Bonus für erhöhten Besetzungsgrad (ab 1,5 Personen im Schnitt) und E-Mobilität (mehr als 50% der gefahrenen Kilometer) + 10% der Fördersumme

Weitere Informationen

Neuer Förderleitfaden zu Mikro-ÖV (pdf)

Kommunales Investitionsprogramm – KIP 2023 – allgemeine Informationen

Zur Bekämpfung der Auswirkungen der Teuerung und der Energiekrise in den Gemeinden wurde das Kommunale Investitionsgesetz (KIG) 2023 erlassen. Dieses sieht für die österreichischen Gemeinden in den Bereichen Energiesparen und Investitionsprojekte jeweils Budgettöpfe von 500 Mio. Euro vor.

Verwendet werden kann das Budget unter anderem auch für die Errichtung von Radwegen. Im KIG 2023 sind Doppelförderungen grundsätzlich möglich. Wenn die KIP-Mittel mit der klimaaktiv mobil Förderung sowie ELER-Mittel aus dem GAP Strategieplan kombiniert werden, sind für kommunale Radwege oder fußverkehrsfördernde Infrastruktur bis zu 100% Bundesförderung möglich. Die Summe aller Förderungen und Zuschüsse darf allerdings nicht höher sein als die Gesamtprojektkosten.

Dabei gibt es zwei Richtlinien, die jeweils zwei Töpfen mit je 500 Mio. € Fördervolumen entsprechen.

Topf 1: Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 2 KIG 2023

In diesen Bereich fallen unter „weitere Energiesparmaßnahmen“ Maßnahmen im Bereich Aktiver Mobilität, wie zum Beispiel die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen

Topf 2: Zuschüsse für Investitionsprojekte gemäß § 5 Abs. 2 KIG 2023

In diesen Bereich fallen unter anderem „Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung“, was z.B. auch die Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen umfasst.

Gemeinden können die im KIG 2023 festgelegten Mittel für Projekte im Zuge des KIP 2023 verwenden, die von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen werden. Anträge auf Zweckzuschüsse sind bis 31. Dezember 2024 bei der Abwicklungsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG), einzureichen. Das Gesamtbudget wird dann auf die einzelnen Gemeinden mit einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt, aufgeteilt.

Weitere Informationen

Jobräder

Förderung für Elektro-Fahrräder (Jobräder), klimaaktiv mobil

-derzeit gibt es keine diesbezügliche klimaaktiv mobil Förderung

Genauere Infos zu den Jobrädern hier

Info zu Jobrädern für Landes- und Gemeindebedienstete hier

Förderungen für Betriebe

Jobräder

Förderung für Elektro-Fahrräder (Jobräder), klimaaktiv mobil

-derzeit gibt es keine diesbezügliche klimaaktiv mobil Förderung

Genauere Infos zu den Jobrädern hier

Info zu Jobrädern für Landes- und Gemeindebedienstete hier

Radabstellanlagen

Radabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (z.B. Gebäudeeingang), klimaaktiv mobil

Gefördert wird die Errichtung sicherer, fix montierter Radabstellanlagen für mindestens zehn Fahrräder – innen oder außen. Die Förderung umfasst Planung, Montage und Baukosten sowie einen E-Ladepunkt pro Stellplatz.

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 24 Kapitel „Radabstellanlagen für Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden“

E-Ladeinfrastruktur

Förderung E-Ladeinfrastruktur / E-Ladestellen, klimaaktiv mobil

Förderbar ist die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5 kW Abgabeleistung) in Verbindung mit der Errichtung von Radabstellanlagen für mindestens 10 Fahrräder (siehe oben).

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 24 Kapitel „Radabstellanlagen für Betriebe, Gebietskörperschaften, Gemeinden“

Mobilitätsmanagement und -beratung

Förderung mobil.check, betriebliche Umweltoffensive des Landes Oberösterreichs

Der Mobilcheck richtet sich an Betriebe, die mit ihren Mitarbeiter:innen die Arbeits- und Dienstwege effizienter, umwelt- und sozialverträglicher gestalten wollen. Betriebe erhalten mit dem Mobilcheck eine gründliche Analyse und damit eine solide Grundlage für die Umsetzung wirksamer und gezielter Maßnahmen.

Für wen?
Den Mobilcheck können sowohl kleinere als auch größere Betriebe vom öffentlichen oder privaten Bereich durchführen.

Wie viel?
Die Kosten für den Mobilcheck hängen von der Anzahl der untersuchten Betriebsstandorte und der Anzahl der Beschäftigten ab. Der Fördersatz beträgt 45 bis 80 %.

Weitere Informationen

Förderung Mobilitätsmanagement, klimaaktiv mobil

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.


Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 18 Kapitel „klimafreundliches Mobilitätsmanagement“

Spezielle Förderungen für Linz

Förderung betriebliche Mobilitätsberatung für Betriebe mit Standort in Linz, Stadt Linz

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe, Organisationen, etc., die die alltäglichen Wege ihrer Mitarbeiter:innen im Straßenverkehr durch eine externe Beratung optimieren möchten – vom Arbeitsweg bis zur Dienstreise, vom Parkplatz bis zum Fuhrpark.

Förderungssatz: 30 % des ursprünglichen Beratungswertes, maximal jedoch 1.000 Euro

Details siehe hier

Jobradförderung für Linz, Stadt Linz in Kooperation mit Linz AG

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten bzw. max. 500 Euro

Details siehe Förderleitfaden

Lastenfahrräder und Fahrradanhänger mit / ohne Elektroantrieb, Stadt Linz

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten (max. 800 € für Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenanhänger für Fahrräder, 150 € für Fahrradanhänger)

Details siehe hier

→ Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG), Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG) und Fahrradanhängern. 

Fahrradfreundliche Veranstaltung – spezielle Förderung für Radmodellregion Wels Umland

Veranstalter in der Radmodellregion Wels Umland, die ein fahrradfreundliches Erlebnis bieten möchten, können sich mobile Radabstellanlagen, E-Transporträder sowie Beachflags ausborgen und werden bei der Bewerbung vorab sowie bei der Promotion vor Ort unterstützt.

Weitere Informationen

Förderungen für Private

Falträder

(E-)Falträder, klimaaktiv mobil

Gefördert wird der Kauf von (E-)Falträdern für Privatpersonen. Diese Räder müssen als Gepäckstück transportierbar sein und im gefalteten Zustand die Maße 110 x 80 x 40 cm laut Herstellerdatenblatt exakt einhalten.

Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 30 Kapitel „(E-)Transporträder, (E-)Falträder für Privatpersonen“

(Elektro-)Transporträder

(Elektro-)Transporträder, klimaaktiv mobil

Gefördert wird der Kauf von (E-)Transporträdern für Privatpersonen. Diese Räder sind für den Lastentransport ausgelegt und müssen laut Herstellerdatenblatt mindestens 60 kg Zuladung oder ein Gesamtladegewicht von mindestens 140 kg tragen können. Die Motorleistung darf maximal 600 W betragen, und das Rad darf selbstständig höchstens 25 km/h fahren.


Details siehe Förderleitfaden – ab Seite 30 Kapitel „(E-)Transporträder, (E-)Falträder für Privatpersonen“

Reparaturbonus – neu: für Reparatur aller Fahrräder

-derzeit ist kein Reparaturbonus verfügbar


Details siehe Website Reparaturbonus

Stadt Linz: Transporträder und Fahrradanhänger

Transporträder und Fahrradanhänger mit oder ohne Elektroantrieb für Bürger:innen der Stadt Linz, Stadt Linz

Die Stadt Linz unterstützt Privatpersonen, Fahrgemeinschaften, Betriebe / Organisationen etc. (mit Standort bzw. Hauptwohnsitz in Linz) beim Kauf von Lastenfahrrädern, Elektro-Lastenfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG), Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder (in Kooperation mit der Linz AG) und Fahrradanhängern.

Fördersatz: 30 % der Investitionskosten (max. 800 € für Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für E-Lastenanhänger für Fahrräder, 150 € für Fahrradanhänger)

Weitere Informationen

Thalheim bei Wels: Transporträder und Fahrradanhänger

Ankauf sowohl neu­er als auch gebrauch­ter Trans­port­rä­der, E-Tran­s­­por­t­rä­­der und Fahr­rad­an­hän­ger

  • gefördert werden maxi­mal 25 Pro­zent des Anschaffungspreises
  • Die Höhe der Zuschüs­se ist gede­ckelt: Beim Elek­­t­ro-Tran­s­­por­t­rad sind es bis zu 1.000 Euro Ankaufs­för­de­rung bei Neu­an­schaf­fung. Bei einem Trans­port­rad ohne Elek­­t­ro-Motor maxi­mal 500 Euro und bei einem Rad­an­hän­ger bis zu 250 Euro. Gebrauch­te Model­le wer­den mit jeweils der Hälf­te der För­der­sum­men von Neu­an­schaf­fun­gen gefördert.
  • Die Gesamt­sum­me des För­der­top­fes wird jähr­lich bei der Bud­get­er­stel­lung beschlos­sen. Aktu­ell sind 10.000 Euro pro Jahr budgetiert.
  • Die För­de­rung ist auf Einwohner:innen mit Haupt­wohn­sitz Thal­heim beschränkt.

Weitere Informationen

Neukirchen an der Enknach: Transporträder und Fahrradanhänger, Radabstellanlagen
  • gefördert wird der Ankauf neuer Transporträder und Fahrradanhänger beim regionalen Fachhandel
  • Förderung mit Pauschale von 200 Euro
  • gilt für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Neukirchen an der Enknach sowie für Betriebe, Vereine und Organisationen in Neukirchen an der Enknach

Weitere Informationen

Gemeinden können sich bei Fragen zu klimaaktiv mobil Förderungen an komobile wenden:

komobile
Helmut Koch, Raphael Glück, Eva Seebacher, Katharina Zauner-Levine, Daniela Hirländer
t: +43 (0)7612 70 911
A-4810 Gmunden, Kirchengasse 3

  • Kontakt

  • Klimabündnis Oberösterreich
    Südtirolerstraße 28
    4020 Linz
    Tel.: 0732-772652
    fahrradberatung@klimabuendnis.at

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